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Stützunterschriften VOR Wahlausschreiben

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Rüdigerhamster
Nov 2016 bearbeitet

Mal wieder eine Frage , der BR will uns als WV einen ranflicken weil Mitarbeiter schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste angefertigt haben , und wohl auch Stützunterschriften gesammelt haben sollen , wir können doch nix dafür , 3 von uns wurden auch gefragt und haben für die Kandidatur unterschrieben. Meines Wissens ist das nirgendwo verboten , deswegen haben wir die besagte Liste auch als gültig erklärt. Jetzt habe ich gehört das der BR die Wahl anfechten möchte, und versucht hat das da jemand kommt um das was wir als WV machen zu kontrollieren , gibt es sowas??????? Was ist denn nun richtig ????Und wenn es sowas gibt haben wir dann als WV versagt weil wir auf der Liste unterschrieben haben bevor das Wahlausschreiben ausgehängt wurde???? Gruß Rüdiger

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Community-Antworten (6)

B
BrumbärTosca

14.02.2010 um 05:23 Uhr

Man kannst die Liste anfangen wann man will und auch die Unterstützungen dafür einholen!

N
nicoline

14.02.2010 um 10:42 Uhr

Rüdigerhamster wenn der BR weiter rumzickt, fordert Ihr ihn auf, seine Behauptungen mit Quellenangabe nachzuweisen und die Arbeit des WV nicht weiter zu stören! Hatte der WV eine Schulung? Und: nein, Ihr habt nicht versagt!

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Rüdigerhamster

14.02.2010 um 11:42 Uhr

Ja klar wir waren alle zur Schulung

D
DerAlteHeini

15.02.2010 um 00:49 Uhr

Rüdigerhamster Eine Vorschlagliste kann auch vor der Eröffnung der BR Wahl erstellt werden. Gleiches gilt auch für das Sammeln der Stützunterschriften. Soll die BR Wahl innerhalb der gesetzl. Frist angefochten werden, so ist diese Anfechtung beim ArbG zu beantragen. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass der derzeit amtierende BR zu den Berechtigten gehört, der eine BR Wahl anfechten kann.

Also nicht bange machen lassen und weiter die Wahl abarbeiten.

Übrigens, solltet ihr noch in dem Stadium der Wahl sein, dass noch keine Vorschlaglistenlisten aushängen, dürfte auch der BR nicht über die Anzahl und Kandidaten sowie Stützunterschriften, usw. bezüglich der Vorschlaglisten informiert sein. Der BR und seine Mitglieder haben bei einer BR Wahl keinen Sonderstatus. Es darf nicht sein, dass BR Mitglieder über die Wahl einen anderen Wissenstand haben als andere Arbeitnehmer und somit ihre Strategie entsprechend ihrem Wissensvorteil zu ihrem Vorteil ausrichten können.

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Rüdigerhamster

15.02.2010 um 01:00 Uhr

Wir sind zz. in dem Status , das am nächsten Dienstag , also am 16. 02. das Wahlausschreiben abgenommen wird. Aber um zu dem Thema das der BR keinen Sonderstatus hat , wie sieht es denn in dem Fall aus , das einer vom BR mehrfach einen Mitarbeiter anspricht , damit dieser ihm sagt wer auf der bereits vorhandenen Liste unterschrieben hat. Es ist so , das jemand vom jetzigen BR rumgeht mit einer Liste , ist ja auch OK , und manche MA haben gesagt , Sorry ich bin schon auf ner anderen Liste , und bei der einen Person wurde wohl mehrfach gefragt , wer denn auf der Liste so drauf wäre.

P
Peanuts

15.02.2010 um 07:09 Uhr

"das am nächsten Dienstag , also am 16. 02. das Wahlausschreiben abgenommen wird."

Bisschen früh ...

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