W.A.F. LogoSeminare

Schutzschuhe und Handcreme - Was für Voraussetzungen gibt es damit man den Arbeitgeber zur Stellung von vernünftigen Schuhwerk bewegen kann?

H
Hanseate
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen In unseren Kleinbetrieb ,müssen wir Schutzschuhe tragen . Unser Arbeitgeber zahlt aber nur 21,50 euro dazu , dafür bekommt man höchstens Schuhe die einen den Rücken und Füsse schädigen. Was für Voraussetzungen gibt es damit man den Arbeitgeber zur Stellung von vernünftigen Schuhwerk bewegen kann. Neuerdings weigert sich dieGL sogar Hautschutzcreme zu bestellen.. Danke für Antworten

5.48807

Community-Antworten (7)

K
Kriegsrat

13.02.2010 um 00:56 Uhr

bezüglich der schuhe auf § 3 arbeitsschutzgesetz hinweisen

er muß euch natürlich nicht das topmodell bezahlen.......

hautschutzcreme fällt vielleicht auch noch drunter........

R
rainerw

13.02.2010 um 01:20 Uhr

Schutzschuhe richten sich auch nach den Anforderungen in eurem Betrieb. In manchen Betrieben brauchen nue Scutzschuhe mit Stahlkappe getragen werden, in manch anderen muß sogar der vordere Teil er Sohle mit einer Stahlplatte ausgefüllt sein Am besten Du erkundigst Dich unter genauen Beschreibung Deiner Tätigkeit, ei Deiner Berufsgenossenschaft.

M
Mainpower

13.02.2010 um 03:35 Uhr

Hallo, und dann gibts noch die Schuhe mit antistatischer Sohle

E
Erwin

13.02.2010 um 13:55 Uhr

Arbeitsmittel muss der AG zahlen. Hierzu zählt u.a. auch sofern erforderlich eine Bildschirmbrille.

Arbeitsmittel müssen aber auch am Arbeitsplatz verbleiben. Daher gibt s oftmals auch die Regelungen, dass der AG NUR Zuschüsse zahlt und dafür diese Arbeitsmittel auch privat genutzt werden dürfen.

Gerade bei Bildschirmbrillen (Sehhilfen) ein sehr parktikabler Weg. Ob es auch für Schutzschuhe sinnhaft, kann und will ich nicht sagen, auch weil es sonst wieder "Schläge mit Wattebäuchen" gibt. ;-)) Aber man sollte einmal prüfen ob es ggf. hier eine entsprechende Regelung im Betrieb gibt.

D
delagundula

13.02.2010 um 15:22 Uhr

Habt ihr einen ASA ? Dann an diesen wenden ...

Hautschutz und Hautpflege könnten auch unter die entsprechende Hygieneverordnung fallen.

H
Hanseate

14.02.2010 um 11:06 Uhr

Bei uns sind Schutzschuhe vorgeschrieben,je nach Abteilung S3 oder S2. Ausserdem arbeiten wir mit Ölen .

P
Peanuts

14.02.2010 um 11:40 Uhr

"Bei uns sind Schutzschuhe vorgeschrieben,je nach Abteilung S3 oder S2."

Auf den § 3 ArSchG wurde bereits hingewiesen.

Wenn der AG Sicherheitsschuhe der Klassen S2 oder S3 tatsächlich für den Preis von 21,50 Euro stellen kann, hat er damit seiner Pflicht und Schuldigkeit genüge getan.

Ihre Antwort

Verwandte Themen