Schutzschuhe und Handcreme - Was für Voraussetzungen gibt es damit man den Arbeitgeber zur Stellung von vernünftigen Schuhwerk bewegen kann?
Hallo Kollegen In unseren Kleinbetrieb ,müssen wir Schutzschuhe tragen . Unser Arbeitgeber zahlt aber nur 21,50 euro dazu , dafür bekommt man höchstens Schuhe die einen den Rücken und Füsse schädigen. Was für Voraussetzungen gibt es damit man den Arbeitgeber zur Stellung von vernünftigen Schuhwerk bewegen kann. Neuerdings weigert sich dieGL sogar Hautschutzcreme zu bestellen.. Danke für Antworten
Community-Antworten (7)
13.02.2010 um 00:56 Uhr
bezüglich der schuhe auf § 3 arbeitsschutzgesetz hinweisen
er muß euch natürlich nicht das topmodell bezahlen.......
hautschutzcreme fällt vielleicht auch noch drunter........
13.02.2010 um 01:20 Uhr
Schutzschuhe richten sich auch nach den Anforderungen in eurem Betrieb. In manchen Betrieben brauchen nue Scutzschuhe mit Stahlkappe getragen werden, in manch anderen muß sogar der vordere Teil er Sohle mit einer Stahlplatte ausgefüllt sein Am besten Du erkundigst Dich unter genauen Beschreibung Deiner Tätigkeit, ei Deiner Berufsgenossenschaft.
13.02.2010 um 03:35 Uhr
Hallo, und dann gibts noch die Schuhe mit antistatischer Sohle
13.02.2010 um 13:55 Uhr
Arbeitsmittel muss der AG zahlen. Hierzu zählt u.a. auch sofern erforderlich eine Bildschirmbrille.
Arbeitsmittel müssen aber auch am Arbeitsplatz verbleiben. Daher gibt s oftmals auch die Regelungen, dass der AG NUR Zuschüsse zahlt und dafür diese Arbeitsmittel auch privat genutzt werden dürfen.
Gerade bei Bildschirmbrillen (Sehhilfen) ein sehr parktikabler Weg. Ob es auch für Schutzschuhe sinnhaft, kann und will ich nicht sagen, auch weil es sonst wieder "Schläge mit Wattebäuchen" gibt. ;-)) Aber man sollte einmal prüfen ob es ggf. hier eine entsprechende Regelung im Betrieb gibt.
13.02.2010 um 15:22 Uhr
Habt ihr einen ASA ? Dann an diesen wenden ...
Hautschutz und Hautpflege könnten auch unter die entsprechende Hygieneverordnung fallen.
14.02.2010 um 11:06 Uhr
Bei uns sind Schutzschuhe vorgeschrieben,je nach Abteilung S3 oder S2. Ausserdem arbeiten wir mit Ölen .
14.02.2010 um 11:40 Uhr
"Bei uns sind Schutzschuhe vorgeschrieben,je nach Abteilung S3 oder S2."
Auf den § 3 ArSchG wurde bereits hingewiesen.
Wenn der AG Sicherheitsschuhe der Klassen S2 oder S3 tatsächlich für den Preis von 21,50 Euro stellen kann, hat er damit seiner Pflicht und Schuldigkeit genüge getan.
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