Erstellt am 08.04.2006 um 09:42 Uhr von p.g.
Hallo Alexandra,
besteht bei euch schon ein BR. Wenn Ja, lass Dich bei den nächsten Wahlen aufstellen.
Vorraussetzung der Wählbarkeit sind 18 Jahre alt und mindestens 6 Monate im Betrieb. Andere Vorraussetzungen brauchst Du vorerst keine mitbringen. Höre Dir die Sorgen Deiner Kollegen/innen jetzt schon an und versuche zu helfen, dann hast Du bei den nächsten Wahlen gute Chancen gewählt zu werden. Wenn Du gewählt bist, versuche Seminare zu erhalten die dir die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetz vermitteln. Es gibt natürlich auch noch andere Seminare.
Vielleicht möchtest Du Dich in eine Richtung spezialisieren. Da gibt es z.B. Mobbing, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht, Mutterschutz und einige mehr.
Viel Glück wünscht Dir Peter
Erstellt am 08.04.2006 um 10:23 Uhr von Kölner
Man muss sich dennoch bewusst machen, dass eine BR-Tätigkeit in wenigen Fällen zu Aufstiegen und Veränderungsmöglichkeiten führt.
Wer mit einer solchen Einstellung in die BR-Tätigkeit wird meist enttäuscht sein.
Erstellt am 08.04.2006 um 13:47 Uhr von K.L.
Hallo,
ich (20) bin selber Betriebsratsmitglied. Ich war vorher JAV und habe mich nun als BR Mitgleid aufstellen lassen.
Ich muss dir aber sagen:
Ich würde es an deiner Stelle nicht machen, weil ich sonst keine Aufstiegschancen habe, sondern ich habe mich aufstellen lassen, weil ich meinen Kollegen ein Ansprechpartner sein möchte, falls sie Probleme haben um ihnen dann zu helfen.
Aus Erfahrung: Wenn man probiert sich für andere einzusetzen, hat man auf der anderen Seite nicht immer nur Freunde!, die einen mit offenen Armen begegnen.
Ach und noch eine Erfahrung: Lass dich bitte auch nicht aufstellen, falls du denkst, dass du dadurch einen sicheren Arbeitsplatz hast. Das Gesetz sieht es zwar vor, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Also ich wünsche dir viel Glück bei deiner Entscheidung
Gruß
Kathrin
Erstellt am 08.04.2006 um 16:09 Uhr von Fayence
Alexandra,
Du scheinst hier etwas zu verwechseln.
"Und da habe ich mich gefragt, ob ich nicht die Chance hätte später vielleicht als Betriebsrat zu arbeiten."
Ein Betriebsrat wird gewählt. Eine Stellenausschreibung gibt es für dieses Ehrenamt nicht. Und auch die "hauptberuflichen" Betriebsräte werden alle 4 Jahre durch das BR-Gremium neu gewählt. Den gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Freistellung gibt´s aber erst ab einer Betriebsgrösse von 200 AN und mehr.
"Ich denke auch, das ich dafür gut geeignet wäre."
Dann sollte frau aber wissen, dass es sich hier nicht um ein Berufsbild handelt.
"Nur weiß ich nicht, welche Voraussetzungen ich dafür mitbringen muss."
Zunächst einmal die Bereitschaft, sich für die KollegInnen einsetzen zu wollen.
"Also muss ich eine bestimmte schulische Ausbildung haben oder reicht es Seminare zu besuchen."
Um Betriebsratsseminare besuchen zu können, muss man erst einmal gewählt worden sein. Ein bestimmter schulischer Abschluss, z.B. Abi mit Notendurchschnitt 1,4, ist und war noch nie Einstiegsvoraussetzung für die Betriebsratstätigkeit. Auch gibt es keine "betriebsratsvorbereitende" Schulungsmassnahmen.
Gruß
Fayence
Erstellt am 09.04.2006 um 08:53 Uhr von Alexandra
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Ja, Betriebsbeirat ist ein ganz neues Thema für mich und viel weiss ich einfach noch nicht.
Habe meinen Beitrag kurz gehalten, und viel ist dann natürlich nicht über mich zu erfahren. Aufstiegsmöglichkeiten war das falsche Wort. Ich will keine Karriere machen. Privat bin ich schon ehrenamtlich in der Seelsorge und im Betreuen einer Gruppe, in einer Kirchengemeinde angagiert. Und da gehe ich halt auf...
Mein Krankenhaus ist relativ groß und wir haben 2 freigestellte Betriebsräte und 11 weitere Mitarbeiter sind im Gremium.
Werden die freigestellten Betriebsräte nach 4 Jahren nicht wieder gewählt, gehen sie an ihren alten Arbeitsplatz zurück oder wie läuft das? Aber die Stellen sind dann doch neu besetzt....???? Darüber hat ich mich gar keinen Kopf gemacht....
Gruß
Alexandra