Erstellt am 12.02.2010 um 21:39 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.02.2010 um 21:42 Uhr von kriegsrat
@ christina
höllisch aufpassen ! da bahnt sich ein skandal an.......
verbale beeinflussung ist mit eine der übelsten beeinflussungen, die es gibt,
weil dabei geredet wird............
Erstellt am 12.02.2010 um 21:45 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Belaberung - das ist taktische Kriegsführung!
Erstellt am 12.02.2010 um 21:53 Uhr von kriegsrat
@ kölner
oder wahlkampf im endstadium
allerdings für einen wahlvorstand , und in der funktion sitzt der mann/frau nunmal im wahllokal, tabu
Erstellt am 12.02.2010 um 22:01 Uhr von ridgeback
Christina,
eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig.
Erstellt am 12.02.2010 um 22:06 Uhr von Lotte
ridgeback,
aber nicht vom Wahlvorstand???
Erstellt am 12.02.2010 um 22:06 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
aber im wahllokal nicht ......................
Erstellt am 12.02.2010 um 22:11 Uhr von Lotte
kriegsrat,
mit Dir im Chor...;-))
Erstellt am 12.02.2010 um 22:11 Uhr von ridgeback
Lotte,
kriegsrat,
steht nicht dabei.
Suche aber noch. ;-))
Ergänzung:
Suche noch das Urteil: LAG Köln, NZA 1994 S. 431
Erstellt am 12.02.2010 um 22:14 Uhr von kriegsrat
@ lotte
daß wir harmonieren, ist ja nichts neues ;-))
@ ridgeback
was willst du suchen
wahllokal, wahlkabine, darf keinerlei beinflussung mehr erfolgen
Erstellt am 12.02.2010 um 22:27 Uhr von ridgeback
kriegsrat,
wo steht denn, dass es im Wahllokal verboten ist?
Erstellt am 12.02.2010 um 22:27 Uhr von Immie
...eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig....
Darum bekommt bei uns jeder ein "Geschenk" nach der Kreuzigung:-))))
Erstellt am 12.02.2010 um 22:32 Uhr von erwin
@ridgeback
>> eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig.
Vorsicht hier nähert man sich doch einem Minenfeld :-))))
Aber man nennt es auch Überzeugung, was statthaft ist
@kriegsrat
>> aber nicht vom Wahlvorstand???
Wo steht denn dieses???? Auch sie sind AN und aktiv und passiv Wahlberechtigte und ggf. Wahlkandidaten. Im schlimmsten Fall, wie hier angenommen, auch noch BR/BRV
Es sei du meist, das Wahllokal ist Neutrale Zone, dem würde ich zustimmen, dann muss man halt wie auch sonst teilwese, vor die Tür :-)))
Erstellt am 12.02.2010 um 22:35 Uhr von Kölner
@erwin
Wobei ja nicht jedes WV-Mitglied das passive Wahlrecht besitzt, nicht wahr?
Wenn schon Korinthen dann harte!
Erstellt am 12.02.2010 um 22:37 Uhr von ridgeback
erwin,
wieso Minenfeld?
Zitat aus Urteil; Die Vorschriften wegen Wahlbehinderung §§ 20 119 BetrVG wollen nur vor Einschränkungen der Handlungsfreiheit und nicht der inneren Willensbildung schützen so daß Täuschungshandlungen ebensowenig darunter fallen wie Aufrufe zum Wahlboykott eine Behinderung liegt zudem nur vor wenn die Wahl tatsächlich erschwert oder unmöglich gemacht wird eine bloße Eignung zur Erschwerung reicht nicht.