W.A.F. LogoSeminare

AG zickt herum wegen Kostenübernahme unseres Anwalts - dann Abtretungserklärung unseres Freistellungsanspruchs an den Anwalt o.k.?

Z
Zackibossi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo lieber Leser, unser BR hat ein Beschlussverfahren betrieben. Wurde alles korrekt beschlossen und dem AG mitgeteilt, Gerichtsverfahren ist nun zu Ende und der AG will plötzlich den Anwalt nicht zahlen, weil wir angeblich die Kostenübernahme nicht korrekt beantragt hätten. Der Anwalt hat uns nun mitgeteilt, wir sollten am besten unseren Freistellungsanspruch an ihn abtreten. Dazu hat er genau den Wortlaut der Beschlüsse erklärt. Danach soll ich ihm eine Abtretungserklärung unterschreiben. Meine zwei Fragen: 1.) Grundsätzlich ist das OK? Oder gibt es da einen Haken? 2.) Der Beschluss der Abtretung des Betriebsrats muss dem AG durch mich gesondert mitgeteilt werden? Am liebsten würde ich dem AG gegenüber gar nicht reagieren, er will offenbar nur nerven. Verstehe nicht, was das soll.

4.68205

Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 15:24 Uhr

mach das so, wie es der anwalt sagt der holt sich dann sein geld schon

dem AG musst du dazu nichts mehr mitteilen

Z
Zackibossi

12.02.2010 um 15:37 Uhr

DANKE für den guten kriegsrat!

E
Erwin

12.02.2010 um 16:14 Uhr

Zackibossi

Auf dieses Problem habe ich auch hier schon öffters hingewiesen. Leider bin ich mit diesem Hinweis nicht immer angekommen. Ja, er wurde teisl sogar Belächelt" und als Quatsch abgetan.

Dabei gibt es auch hierzu schon Rechtsprechung. BR sollten immer wenn sie einen Antalt beauftragen in ihrem Beschluss hierzu auch dieses mit beschließen. Denn sonst kann genau das geschehen, was hier geschieht, der Anwalt bekommt Probleme mit seiner Rechung. Da haben wie Gerichte festgestellt haben die AG auch grundsätzlich Recht.

Doch letztlich hilft es dem AG nicht wirklich. Denn dann könnte der RA den BR in die Kostenpflicht nehmen und da er ja keine juristische Person ist und der AG gem § 40 BetrVG die Kosten übernehmen muss auf diesem etwas umständlicheren Wege zu seinem Ged. Ersatz von Anwaltskosten des Betriebsrats http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g00116.html

K
Kölner

12.02.2010 um 17:14 Uhr

@erwin Wenn es denn mal ein Problem wäre, dann hättest Du das alles gut und richtig erklärt. Aber es interessiert niemanden, wie und mit welchen Regelungen ein Anwalt bei Problemen mit einer bereits im Vorfeld beschlossenen Erklärung bestmöglich nachher an sein Geld kommt. Was ist eigentlich Dein Problem?

D
DerAlteHeini

14.02.2010 um 00:04 Uhr

Und im übrigen dürfte ein fehlerhafter Beschluss des Gremiums BR im Nachhinein durch einen nachträglich entsprechend geänderten Beschluss geheilt werden.

Oho, ist denn schon wieder Karnekrawall.

Ihre Antwort