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Beauftragung Sachverständiger zu teuer

B
BlonderHans
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir verhandeln gerade eine BV Urlaubsgrundsätze und sind fast fertig.

Nun hatten wir einen Beschluss gefasst, einen Rechtsanwalt als juristischen Sachverständigen zu beauftragen, einmal drüber zu gucken bevor wir sie unterzeichnen.

Haben unsere GL darüber informiert und um Zustimmung/Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung gebeten.

Erst hieß es "tolle Idee - wir haben unseren Anwalt auch drüberschauen lassen, und so können beide Seiten sicher sein, dass alles gut ist". 2 Tage später dann anders herum, nach dem Motto "so eine BV ist pille palle, dafür zahlen wir nicht 3 Stunden Anwalt. Wozu gehen sie denn auf Seminare, dass müssten sie doch alleine können, blabla". Unsere GL hat uns einen Schreiben überreicht mit der Bitte, doch einen ortansässigen Anwalt zu suchen der günstiger ist (der andere wäre 30 km entfernt).

Wir sind jetzt unsicher: MÜSSEN wir das tun? Können wir einfach den Anwalt unserer Wahl beauftragen, auch ohne schriftliche Kostenübernahmebescheinigung?

Das ist das erste Mal für uns, das wir einen Anwalt möchten. Wir wissen einfach nicht, wie es jetzt weitergeht...

Hat jemand hierzu einen Praxistipp für uns? Wie würdet ihr verfahren?

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Community-Antworten (9)

J
Jakarta Akzeptiert

08.12.2015 um 18:40 Uhr

Tja, verstanden schon. Obwohl das hier jetzt auch nicht viel weiterhilft, da überwiegend nur hypothetisch und hier auch aktuell nicht gefragt.

@ BlonderHans

Bevor du vom Blonden zum Grauen Hans wirst, will ich zumindest mal versuchen hier halbwegs etwas auf die Reihe zu bekommen.

Du fragst, was wir tun würden! Das sollte und kann für euch jetzt aber nicht der Maßstab sein. Für euch ist hier jetzt nur wichtig, was ihr tun solltet und ohne große Probleme zu bekommen, auch könnt.

Das mit dem AG eine Vereinbarung über einen Berater zu finden, würde ich erst einmal zurückstellen und es auf einem anderen Weg versuchen. Da der AG ja einen Anwalt als Berater hat, sollte dieser auch wohl überlegt werden und auch eine gewisse Erfolgschance haben.

Da er euch hier ja einen Anwalt nicht grundsätzlich ablehnt, sondern nur die Wahl eines Ortsansässigen fordert und sich hier auf die Kosten bezieht, das andere Geplärre ignorieren wir jetzt einmal, geht ihr jetzt bei und teilt ihm mit, dass ihr hiermit nicht einverstanden seid und, sollte er seine Meinung hier nicht ändern, ihr hierin eine rechtlich zu klärende Frage seht und ihr euch jetzt leider gezwungen seht, dieses dem Arbeitsgericht zur Entscheidung vorlegen zu müssen.

Selbst wenn ihr das nicht beabsichtigt, dürfte es doch zumindest einen kleinen Schreckmoment bei eurem AG erzeugen. Und wenn man ihm dann auch noch mitteilt, dass hier jetzt der BR sich seinen Anwalt selbst aussuchen darf und dieser auch nicht umsonst tätig wird, dürfte er zumindest bei der Kostenfrage einwenig Verhandlungsbereiter werden.

Auch sein Anwalt hätte hier dann nicht mehr viel zu sagen, dass ihm dann weiterhelfen würde.

Ihr solltet aber auf alle Fälle versuchen, dieses zuerst gütlich zu regeln und nur wenn wirklich nichts mehr geht, den letzten Schritt gehen.

J
Jakarta

07.12.2015 um 14:42 Uhr

In Zweifelsfällen kann der BR natürlich auch vorab einen Rechtsrat einholen. Das wäre nach der gängigen Rechtsprechung dann die Inanspruchnahme eines Anwalts als Sachverständigen. Und das kann der BR leider nicht ohne nähere Einigung mit dem AG.

Denn § 80 Abs. 3 BetrVG schreibt hier eine "nähere Vereinbarung" mit dem AG vor.

Anders sieht es aus, wenn es sich um die Klärung einer Rechtsfrage handelt und hierüber eine Entscheidung notwendig wird. Hier kann der BR dieses durch Beschluss allein entscheiden und es greift dann die Kostentragungspflicht des AG nach ­­­­­­­­­­­­­­­§ 40­ BetrVG.

Ihr müsst euch daher wohl oder übel mit dem AG einigen.

G
gironimo

07.12.2015 um 14:46 Uhr

Fragt doch einmal Euren Anwalt.

Der nächste Schritt wäre u.U. den Rechtsweg zu beschreiten, um den Sachverständigen über das Arbeitsgericht zu bekommen. Dazu müsstet Ihr beschließen, dass Ihr den Rechtsweg gehen wollt und hierzu einen Fachanwalt zur Wahrung Eurer Rechte hinzuzieht. Dann ist es Euer Prozessbevollmächtigter und Ihr könnt ihn ohne vorheriger Kostenübernahme beauftragen.

Ihr könnt natürlich auch sagen, dass es dann doch noch die eine oder andere Forderung des BR hinsichtlich der BV zu klären gibt und man die Sache über die Einigungsstelle laufen lässt.

So oder so kommen auf den AG zusätzliche Kosten zu. Darüber solltet Ihr noch einmal mit dem AG reden. Man kann die Kosten auch sparen .... der Sachverständige wird voraussichtlich preiswerter werden.

P
Pickel

07.12.2015 um 14:48 Uhr

Grundsätzlich ist es ein schlechtes Zeichen von vertrauensvoller Zusammenarbeit, ohne wirklichen Anlass und nur aus Vorsicht 2 Rechtsanwälte (für jede Seite) einzubeziehen. Das ist sicher keine BR-Arbeit im Sinne des Erfinders (immer vorausgesetzt, wir reden von KMU!)

Wenn grundsätzlich alles in Ordnung ist, wird man auch gemeinsam etwas aufbauen, das abseits von juristischen Klimmzügen alles regelt. Oder wenn man es sich nicht selber zutraut, kann man sicherlich auch mit dem AG über einen gemeinsamen Anwalt sprechen, der ausdrücklich von beiden Parteien mit der Formalienbeurteilung beauftragt wird.

H
Hartmut

07.12.2015 um 16:00 Uhr

Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Solange ihr euch unsicher seid, holt euch den Rechtsrat eines Profis, aber selbstverständlich. gironimo beschreibt den Weg dorthin, macht das mal so bitte. Wenn ihr dann aber im Laufe der Zeit, nach hoffentlich vielen BVen, Routine und Sicherheit gewonnen habt, dann kann man überlegen, den Rechtsanwalt wegzulassen, wie Pickel auch schreibt.

J
Jakarta

07.12.2015 um 17:24 Uhr

„Fragt doch einmal Euren Anwalt.“ Mach das mal, wenn du noch keinen hast!

Und jawohl, @gironimo beschreibt den Weg dorthin. Und das bei einem unkundigen BR!

Das ist bei dieser Fragestellung wirklich eine tolle Aussage, die dann auch noch eine ebenso qualifizierte Unterstützung findet.

Sorry, aber der BR tut mir jetzt schon leid! Da ist mit das von @Pickel dargestellte, denn doch bedeutend sympathischer.

H
Hartmut

08.12.2015 um 08:29 Uhr

Jakarta, dieses ist vielleicht ein Missverständnis. Natürlich bekommt niemand einen Anwalt in die Wiege gelegt. Man muss sich schon umschauen und einen ansprechen. Den fragt man, ob er bereit wäre, einem 'Anfänger' unentgeltlich Auskunft zu geben, wie man ihn BetrVG-gerecht zu beauftragen hat. Das wird er gerne tun. Und schon HAT man einen Anwalt.

N
niemand

08.12.2015 um 16:07 Uhr

@jakarta BlonderHans schrieb doch, dass sie einen bevorzugten Anwalt haben. deshalb ist das Vorgehen von gironimo genau das richtige. Selbt unser serh erfahrene Betriebsrat lässt sich den Beschluß zur Beauftragung des Rechtsanwalts von diesem formulieren, damit dieser rechtssicher ist. Ich als SBv mach das auch nicht anders.

Eine solch wichtige BV ohne anwltliche Beratung abzuschließen ist auch keinem zu raten, und schon gar nicht wenn der Anwalt des AG da schon mitgewirkt hat. Da werden Ansprüche plötzlich so weich formuliert, das die auf Grund der BV keiner mehr gerichtlich durchsetzen kann. Am besten schaut auch noch die Gewerkschaft zusätzlich drauf, da der Anwalt meist nur auf die rechtmäßigkeit schaut. Wie kann man einem unerfahrenen BR hier raten sich der Beratung des gegnerischen Anwalts auszuliefern ?

G
Globus

08.12.2015 um 17:12 Uhr

Hmmm... also ich frage mich, wie hier genau Verhandlungen zu BV´en von statten gehen...

erstmal überlegt sich doch der BR was er wegen welcher Rechtsgrundlage wie genau durchsetzen will... kennt er diese nicht, weil wenig geschult, sollte der BR schon da einen Sachverstand hinzuziehen... wie will er es sonst die rechtliche Lage abschätzen?

Dieser Schritt hätte er also in diesem Fall in der Tat früher machen müssen - bevor es zu der Formulierung kommt...

Ok, wenn ich es richtig verstanden habe, wurde hier schon Einigkeit erzielt (über die Formulierungen) und der AG hat auch seinen Anwalt mal drüberschauen lassen (vermutlich aber auch schon früher) - wie dem auch sei. Der AG lehnt den Sachverstand für den BR ab... schwierig hier noch eine Einigungsstelle hin zu bekommen - es sei denn man kennt Anwälte und die sind bereit, ihre Meinung im Sinne der kostenlosen Erstauskunft zu gewähren - gibt es durchaus, da der BR hier ja verständlicher Weise davon ausgehen muß, grobe Fehler begangen zu haben.

Ein Konflikt mit dem AG ist also vorhersehbar... Gerade bei BV´en freuen sich Anwälte, wenn sie dann eventuell in die Einigungsstelle dürfen.

und dann geht die Sache eigentlich ihren "richtigen" Weg - ja, im Zweifelsfall über die Einigungsstelle...

Nach der Erstauskunft (und wenn der Anwalt ein Handeln für nötig hält) kann man ihn dann "bestellen" (im Zweifelsfall lassen).

hier kann dann im Vorfeld dem AG mitgeteilt werden, dass eine Weigerung weitere (höhere) Kosten mit sich bringen würde...

Ich hoffe jeder hat verstanden was ich ausdrücken wollte ;-)

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