Elternzeit Ablehnung Teilzeittätigkeit - Mitbestimmungsrecht?
Ist es richtig, daß der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin, die sich in Elternzeit befindet, die Teilzeittätigkeit ablehnt?
Community-Antworten (2)
12.02.2010 um 12:03 Uhr
Zum Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit
http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/teilzeitarbeit_elternzeit.php
Der Anspruch auf Teilzeit ergibt sich in Ihrem Fall aus § 15 Abs. 7 BEEG.
Der BR hat Mitbestimmung bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit, hier zum Thema Beginn und Ende der Arbeitszeit, also Dienstplan.
Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_35/arbeitsrecht_35.html
12.02.2010 um 12:22 Uhr
d.h. also der Betriebsrat muss nicht einbezogen werden, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Wunsch auf Teilzeittätigkeit aus betrieblichen Gründen ablehnt?
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