Erstellt am 12.02.2010 um 11:03 Uhr von erwin
Zum Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit
http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/teilzeitarbeit_elternzeit.php
Der Anspruch auf Teilzeit ergibt sich in Ihrem Fall aus § 15 Abs. 7 BEEG.
Der BR hat Mitbestimmung bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit, hier zum Thema Beginn und Ende der Arbeitszeit, also Dienstplan.
Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_35/arbeitsrecht_35.html
Erstellt am 12.02.2010 um 11:22 Uhr von anastasia
d.h. also der Betriebsrat muss nicht einbezogen werden, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Wunsch auf Teilzeittätigkeit aus betrieblichen Gründen ablehnt?