W.A.F. LogoSeminare

Elternzeit Ablehnung Teilzeittätigkeit - Mitbestimmungsrecht?

A
Anastasia
Jan 2018 bearbeitet

Ist es richtig, daß der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin, die sich in Elternzeit befindet, die Teilzeittätigkeit ablehnt?

3.14602

Community-Antworten (2)

E
Erwin

12.02.2010 um 12:03 Uhr

Zum Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit

http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/teilzeitarbeit_elternzeit.php

Der Anspruch auf Teilzeit ergibt sich in Ihrem Fall aus § 15 Abs. 7 BEEG.

Der BR hat Mitbestimmung bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit, hier zum Thema Beginn und Ende der Arbeitszeit, also Dienstplan.

Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_35/arbeitsrecht_35.html

A
Anastasia

12.02.2010 um 12:22 Uhr

d.h. also der Betriebsrat muss nicht einbezogen werden, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Wunsch auf Teilzeittätigkeit aus betrieblichen Gründen ablehnt?

Ihre Antwort