Erstellt am 11.02.2010 um 23:17 Uhr von ridgeback
petro,
die Vorschlagsliste kann durch den Listenvertreter mit Einverständnis aller auf der Vorschlagsliste verzeichneten Wahlbewerber und Unterstützer gegenüber dem Wahlvorstand zurückgenommen werden.
Erstellt am 12.02.2010 um 06:54 Uhr von Rattle
@ridgeback
wo hast du das her?
§6 WO
mfg
Erstellt am 12.02.2010 um 07:47 Uhr von petro
Ich weiß nur das eine eingereichte Liste nicht mehr zurück gezogen werden kann.
Kann das jemand bestätigen?
mfg
Erstellt am 12.02.2010 um 08:10 Uhr von ridgeback
Rattle,
in einem LAG-Urteil heißt es; Der Listenvertreter ist nicht befugt, die von ihm eingereichte Vorschlagsliste ohne gegenüber dem Wahlvorstand dokumentierte Zustimmung der auf der Vorschlagsliste aufgeführten Wahlbewerber und Unterstützer zurückzunehmen.
Umkehrschluss, wenn das Einverständnis vorliegt, müsste es erlaubt sein.