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Eingereichte Listenwahl zurück ziehen?

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petro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute

Kann eine eingereichte Liste beim Wahlvorstand mit einer Eingangsbestätigung innerhalb der Zeit des Wahlausschreiben zurück gezogen werden ?

Gruß Petro

4.63804

Community-Antworten (4)

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ridgeback

12.02.2010 um 00:17 Uhr

petro, die Vorschlagsliste kann durch den Listenvertreter mit Einverständnis aller auf der Vorschlagsliste verzeichneten Wahlbewerber und Unterstützer gegenüber dem Wahlvorstand zurückgenommen werden.

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Rattle

12.02.2010 um 07:54 Uhr

@ridgeback wo hast du das her?

§6 WO

mfg

P
petro

12.02.2010 um 08:47 Uhr

Ich weiß nur das eine eingereichte Liste nicht mehr zurück gezogen werden kann. Kann das jemand bestätigen?

mfg

R
ridgeback

12.02.2010 um 09:10 Uhr

Rattle,

in einem LAG-Urteil heißt es; Der Listenvertreter ist nicht befugt, die von ihm eingereichte Vorschlagsliste ohne gegenüber dem Wahlvorstand dokumentierte Zustimmung der auf der Vorschlagsliste aufgeführten Wahlbewerber und Unterstützer zurückzunehmen.

Umkehrschluss, wenn das Einverständnis vorliegt, müsste es erlaubt sein.

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