Erstellt am 12.02.2009 um 07:17 Uhr von Kölner
@BR Gründer
Das sind Fragen, die mich für die Wahl und deren rechtmäßigen Verlauf Schlimmstes erwarten lassen.
Natürlich ist dies Liste anzunehmen!
Erstellt am 12.02.2009 um 08:24 Uhr von rolfo2
@ BR Gründer
Der Name hört sich ja schon gut an ? Ein BR wird nichtz gegründet sondern gewählt!
Einen Hasenzuchtverein und dergl. kann man gründen.
Ansonsten, wie schon Kölner schreibt!!!
Du solltest dir schnell professionelle Hilfe von der Gewerkschaft holen ( manche dabei sind sogar Profi`s)!!!!
Erstellt am 12.02.2009 um 08:26 Uhr von BR Gründer
Guten Morgen ,
Und was wird dann mit der Vorgabe bei der Geschlechterverteilung im BR ?
Es kann ja nur eine Liste gewählt werden.
Danke
Erstellt am 12.02.2009 um 08:33 Uhr von Kölner
@BR Gründer
Spätestens mit dieser Frage würde ich die Wahl sofort stoppen und eine Schulung machen.
Sagt Dir 'd'Hondt' was?
Erstellt am 12.02.2009 um 08:56 Uhr von hgc.micha
Moin Moin,
Da fehlen mir fast die Worte. BR Gründer............... Schon mal was von einem Wahlanfechtungsverfahren gehört?!
Wenn Ihr so unvorbereitet und unwissend eine BR Wahl durch führt, wundert euch nicht wenn der AG euch vorm Arbeits- gericht zerreißt! Das dümmste ist wohl durch einen Formfehler eine BR Wahl anfechtbar zu machen.
Mein Tip:
Hin setzen, Wahlordnung lesen und verstehen, Seminar zur BR Wahl besuchen, professionelle Hilfe suchen, usw..........
Dann klappt es auch mit der BR Wahl.
Grüße
Micha
Erstellt am 12.02.2009 um 08:59 Uhr von Lotte
BR Gründer,
nun kann man nur noch hoffen, dass Du und SOS BR nicht dem gleichen WV angehört...
Erstellt am 12.02.2009 um 09:01 Uhr von Kölner
@Lotte
Na ja...besser diese Fehler in einem Wahlverfahren als gleich in mehreren.
Erstellt am 12.02.2009 um 09:11 Uhr von Lotte
Kölner,
so gesehen... auch wieder wahr.
Erstellt am 12.02.2009 um 17:29 Uhr von Willi_M
Nach all den polemischen Antworten, die die konkrete Frage nicht wirklich beantworten, will ich mal einen konstruktiven versuch wagen:
1. Die Listen können aus beliebigen Geschlechtern bestehen, also auch nur aus Männern.
2. Nach der Wahl ist es so, dass die Mindestquoten für das Geschlecht, welches in der Minderheit ist, eingehalten werden müssen, sofern ausreichend Kandidaten dieses Geschlechts vorhanden sind. Wenn bei Euch die Frauen in der Minderheit sind (z.B. 40% Anteil) und die Mindestzahl von 2 stimmt, hätten sie also Anspruch auf 2 Sitze.
Beispiel:
Ihr habt eine Liste mit 5 Männern und eine mit 5 Frauen.
Angenommen die Männerliste bekommt 100% der Stimmen, dann wären trotzdem die beiden ersten Damen der Frauenliste im Betriebsrat.
Angenommen die Frauenliste bekäme 100% der Stimmen, dann wären alle 5 Frauen im Betriebsrat, da nur das Geschlecht in der Minderheit "geschützt" wird.
P.S. Angenommen es kandidieren 2 reine Männerlisten, dann nützt auch die Schutzquote für das Geschlecht in der Minderheit nichts, dann sind am Ende 5 Männer im Betriebsrat.
Erstellt am 12.02.2009 um 17:35 Uhr von Kölner
@Willi_M
Ne Kollege Nichtpolemiker. Es wären in Deinem Fall nur die Männer gewählt! Deine Frauenliste hat nämlich keine Stimme bekommen.
Also wenn man sich schon als Gutmensch darstellt, dann richtig!
Erstellt am 12.02.2009 um 18:10 Uhr von Willi_M
Kölner:
Lies mal die Wahlordnung § 15, Abs. 5, Punkt 2.
Erstellt am 12.02.2009 um 18:12 Uhr von Lotte
Willi_M,
na hier hat sich aber jemand selbst ein Bein gestellt....
BR Gründer,
hol Dir Unterstützung für die Wahl bei der Gewerkschaft, wenn möglich.
Und um Deine Frage doch noch zu beantworten: Nur aufgrund der Tatsache, dass das Minderheitengeschlecht auf einer Liste keine Berücksichtigung findet, ist eine Liste nicht abzulehnen, bzw. für ungültig zu erklären.
Erstellt am 12.02.2009 um 18:14 Uhr von Lotte
Willi_M,
was soll denn eine Liste mit 0% der Stimmen für eine Höchstzahl bekommen???
Erstellt am 12.02.2009 um 18:48 Uhr von Willi_M
0 / 1 = 0
0 / 2 = 0
...
sofern die anderen Listen nur das "falsche" Geschlecht aufweisen, ist die "0" dann die höchste Zahl :-)
Erstellt am 12.02.2009 um 19:08 Uhr von DonJohnson
@Willi_M
Mal ne andere Frage, kann man eine Null teilen?
Erstellt am 12.02.2009 um 20:00 Uhr von Lotte
Willi_M,
sei froh, dass Du in diese Situation nie kommen wirst, Du würdest es falsch machen.
Die Wahl wäre nicht nur anfechtbar, sie wäre m. E. nichtig, was verheerende Folgen hätte