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Geheimhaltung eingereichte Vorschlagliste

S
Sanktanna
Apr 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen. In unserem Betrieb, mit 112 MA, hat immer eine Personenwahl stattgefunden. Als WV erwarten wir im nächsten Jahr aber eine Listenwahl. Sollte kurz nach dem Aushang des Wahlausschreiben eine Vorschlagliste eingereicht werden, dürfen wir der Belegschaft über die eingereichte Liste informieren? So hätten alle noch die Möglichkeit auf weiteren Listen zu kandidieren.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

20.12.2017 um 19:02 Uhr

Der WV ist dafür da, eingehende Wahlvorschläge zu prüfen. Er ist NICHT dafür da, Informationen zu veröffentlichen, die die Menge an eingereichten Wahlvorschlägen beeinflussen.

C
Challenger

21.12.2017 um 22:42 Uhr

Zitat : ..........dürfen wir der Belegschaft über die eingereichte Liste informieren?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass, sofern Ihr die Belegschaft darüber informiert, dass eine Liste eingereicht wurde, Euch eine grobe Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Insbesondere dürfte dies wohl kaum dazu führen, dass deshalb die BR-Wahl nach §19 BetrVG erfolreich angefochten werden kann. Über eventuell eingereichte Listen habt Ihr jedoch Stillschweigen zu bewahren

P
Pjöööng

22.12.2017 um 01:45 Uhr

Zitat (Sanktanna): "So hätten alle noch die Möglichkeit auf weiteren Listen zu kandidieren."

Nö! Diese Möglichkeit hätten sie nicht!

S
Sanktanna

22.12.2017 um 10:29 Uhr

Hallo Pjöööng, Warum nicht? Eine Liste wird beim WV ca.1 Woche nach Aushang des Wahlausschreiben eingereicht. Dann haben doch die anderen Kolleginnen und Kollegen, die Möglichkeit noch 1 Woche um auf anderen Listen zu kandidieren. Bitte teile mir mit, warum es nicht möglich ist. Vielen Dank!

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