Erstellt am 27.02.2006 um 20:21 Uhr von w-j-l
Hallo,
also zuerst mal zur Begrifflichkeit: Ein Gesamtbetriebsrat kann nicht gewählt werden.
In einen Gesamtbetriebsrat entsenden die Betriebsräte eines Unternehmens ihre Delgierten, die sie aus dem BR heraus wählen.
Kann es sein, dass Du den Betriebsrat eines gemeinsamen Betriebes meinst?
Zu 1: Die gemeinsame Wahl zweier Betriebe mit einheitlichem Leitungsapparat ist möglich. Sie bilden dann einen gemeinsamen Betrieb nach BGB
zu 2:Eingereichte Listen können nicht zurückgezogen werden. Es können lediglich die ggf. gewählten Kandidaten ihr Amt nicht annehmen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 28.02.2006 um 06:09 Uhr von Frank B.
Ein gemeinsamer BR kann nach §3 BetrVG gewählt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.