Hallo,habe eine dringende, eilige Frage! Wir sind ein Gleichstellungskonzern mit zwei Betriebsteilen,wo nun ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden soll.Es findet eine Listenwahl mit 6 Listen statt (ca.1000 Beschäftigte)
1. Frage:Ist der Zusammenschluß gesetzmäßig?
2. Frage:ist es statthaft, eine bereits eingereichte Liste (Einzelperson) wieder zurück zu ziehen?
Vielen Dank ein die Experten!!!!