W.A.F. LogoSeminare

Werbeflächen bei einer Listenwahl?

J
Juppi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb wird eine Listenwahl durchgeführt, muß der Arbeitgeber hier Werbeflächen zur Verfügung stellen ? Die Kollegen wissen ja nicht wo sie was aushängen können/dürfen um sich mitzuteilen, wir sind ein recht großer Betreib, daher kann man nicht immer alle erreichen ! Wenn ja, wo steht das, im BetrVG ??? ich hab nix gefunden, und darf der Arbeitgeber in die Wahl eingreifen, sich z.b.: Infoschreiben der einzelnen Listen abhängen lassen ???

schonmal im vorraus danke und Gruss

5.17504

Community-Antworten (4)

P
Peanuts

13.02.2010 um 18:16 Uhr

"muß der Arbeitgeber hier Werbeflächen zur Verfügung stellen ? "

Nein.

"ich hab nix gefunden, und darf der Arbeitgeber in die Wahl eingreifen, sich z.b.: Infoschreiben der einzelnen Listen abhängen lassen ??? "

Wildes plakatieren muss der AG nicht dulden. Einen unzulässigen Eingriff in´s Wahlverfahren kann ich nicht erkennen.

Vielleicht hat der BR ein "Schwarzes Brett" und erlaubt den einzelnen Listen die Mitbenutzung.

Google "erlaubte Wahlwerbung Betriebsrat" und werde fündig.

J
Juppi

14.02.2010 um 22:34 Uhr

Hallo, erstmal danke für die Antwort, aber wenn der AG nicht für Werbeflächen zuständig ist, wer dann, wo sollen sich Listenvertreter mit seinen Listenkollegen bekannt machen und wie sollen sich die Listen bei einen großen Betrieb den Mitarbeitern gegenüber erklären, wenn nicht über ein Wahlprogramm an einer Infotafel zum beispiel, die der AG zur Verfügung stellt.

Wo steht das der AG keine Wahlwerbefäche zur Verfügung stellen brauch ? Es wäre doch keine faire Wahl, wenn sich die Listen nicht in Form von Infoschreiben der Belegschaft mitteilen und Vorstellen dürfen !

Also hängen wir Schriftstücke in die Sozialräume um uns mit zu teilen, darf der AG die Schreiben abhängen, das waäre ja wohl eine Fars !

gruss

N
nicoline

14.02.2010 um 23:06 Uhr

Es wäre doch keine faire Wahl, wenn sich die Listen nicht in Form von Infoschreiben der Belegschaft mitteilen und Vorstellen dürfen ! Es wäre dann eine "unfaire Wahl", wenn er es der einen Liste gestattet, der anderen aber nicht!

Vielleicht klickst Du einfach mal den blauen Button hier oben auf der Seite an. Wer als BR Bewerber nicht weiß, wie er für seine Liste Werbung machen darf/kann, sollte es vielleicht lieber lassen.

B
bubie

15.02.2010 um 10:32 Uhr

also es gibt doch unendlcih viele möglichkeiten für die wahl zu werben:

schwarzes brett, sozialräume, kantine, persönliches ansprechen, email, intranet... ich glaube, wenn man nicht in jedem büro solche aushänge verteilt und die flurwände damit tapeziert, hat auch der ag nichts gegen die werbung, schließlich darf er die wahl nicht behindern und wahlwerbung gehört auch zur wahl.

mfg bubie

Ihre Antwort