Hallo an alle,
im Wahlausschreiben steht in etwa folgendes:
"Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 BetrVG). In unserem Betrieb sind 92 Frauen und 170 Männer beschäftigt.
Der Betriebsrat hat aus 9 Mitgliedern zu bestehen. Auf das Geschlecht in der Minderheit der Frauen/Männer* entfallen 3 / 6 Mindestsitze (§ 15 Abs. 2 BetrVG) (*Nichtzutreffendes streichen)."
Ich glaube der Eintrag mit den Mindestsitzen ist nicht richtig.
Was sagt ihr dazu und ist das evtl. ein Anfechtungsgrund?
Danke im Voraus
Gruß Wolle