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Fehler im Wahlausschreiben - Anfechtungsgrund?

W
Wollemann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, im Wahlausschreiben steht in etwa folgendes: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 BetrVG). In unserem Betrieb sind 92 Frauen und 170 Männer beschäftigt. Der Betriebsrat hat aus 9 Mitgliedern zu bestehen. Auf das Geschlecht in der Minderheit der Frauen/Männer* entfallen 3 / 6 Mindestsitze (§ 15 Abs. 2 BetrVG) (*Nichtzutreffendes streichen)." Ich glaube der Eintrag mit den Mindestsitzen ist nicht richtig. Was sagt ihr dazu und ist das evtl. ein Anfechtungsgrund? Danke im Voraus Gruß Wolle

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Community-Antworten (6)

B
BentoBox

11.02.2010 um 15:44 Uhr

3/6 (= ein halber) Sitz ist in der Tat falsch! Und zwar offensichtlich falsch!

Solche offensichtlichen Fehler können auf dem Wahlauschreiben korrigiert werden wenn bis zur Wahl noch genügend Zeit ist.

Eine solche Korrektur sollte auch so deutlich gekennzeichnet werden, dass sie jeder sehen kann der einen zweiten Blick auf das Wahlausschreiben wirft.

W
Wollemann

11.02.2010 um 15:59 Uhr

@BentoBox es sollte kein halber Sitz sein sondern Frauen 3 / Männer 6. Ich bin der Meinung, dass man nur die Mindestanzahl der Minderheit eintragen muß. Es können doch z.B. auch 4 Frauen gewählt werden wenn genug Stimmen vorhanden sind oder sehe ich das falsch? Hier wird doch schon festgelegt dass auf gar keinen Fall mehr als 3 Frauen und weniger als 6 Männer in den BR gewählt werden können.

R
rolfo

11.02.2010 um 16:10 Uhr

Richtig, nur die Mindestzahl wird eingetragen

W
Wollemann

11.02.2010 um 16:15 Uhr

Ist es ein Anfechtungsgrund oder darf man es einfach korrigieren? Unsere Wahl ist erst Ende März.

P
peters

12.02.2010 um 01:30 Uhr

Wenn man für das Wahlausschreiben ein Muster benutzt, in dem steht "Nichtzutreffendes streichen", dann sollte man das auch tun.

Ich denke mal, das darf bzw. muss man korrigieren. Denn so wie es jetzt ist, ist es missverständlich.

Oder gar falsch, denn die 6 Sitze für die Männer sind eben keine Mindestsitze. Das hast du richtig erkannt.

Meines Wissens gibt es in der Wahlsoftware (siehe oben) mehrere Urteile über die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeit, ein Wahlausschreiben zu ändern.

W
Wollemann

13.02.2010 um 19:51 Uhr

@all Dank an alle für die Antworten. Ich werde den WV noch einmal daraufhin ansprechen. Gruß Wolle

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