Erstellt am 11.02.2010 um 14:44 Uhr von BentoBox
3/6 (= ein halber) Sitz ist in der Tat falsch! Und zwar offensichtlich falsch!
Solche offensichtlichen Fehler können auf dem Wahlauschreiben korrigiert werden wenn bis zur Wahl noch genügend Zeit ist.
Eine solche Korrektur sollte auch so deutlich gekennzeichnet werden, dass sie jeder sehen kann der einen zweiten Blick auf das Wahlausschreiben wirft.
Erstellt am 11.02.2010 um 14:59 Uhr von Wollemann
@BentoBox
es sollte kein halber Sitz sein sondern Frauen 3 / Männer 6.
Ich bin der Meinung, dass man nur die Mindestanzahl der Minderheit eintragen muß.
Es können doch z.B. auch 4 Frauen gewählt werden wenn genug Stimmen vorhanden sind
oder sehe ich das falsch?
Hier wird doch schon festgelegt dass auf gar keinen Fall mehr als 3 Frauen und weniger als
6 Männer in den BR gewählt werden können.
Erstellt am 11.02.2010 um 15:10 Uhr von rolfo
Richtig, nur die
Mindestzahl wird eingetragen
Erstellt am 11.02.2010 um 15:15 Uhr von Wollemann
Ist es ein Anfechtungsgrund oder darf man es einfach korrigieren?
Unsere Wahl ist erst Ende März.
Erstellt am 12.02.2010 um 00:30 Uhr von peters
Wenn man für das Wahlausschreiben ein Muster benutzt, in dem steht "Nichtzutreffendes streichen", dann sollte man das auch tun.
Ich denke mal, das darf bzw. muss man korrigieren. Denn so wie es jetzt ist, ist es missverständlich.
Oder gar falsch, denn die 6 Sitze für die Männer sind eben keine Mindestsitze. Das hast du richtig erkannt.
Meines Wissens gibt es in der Wahlsoftware (siehe oben) mehrere Urteile über die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeit, ein Wahlausschreiben zu ändern.
Erstellt am 13.02.2010 um 18:51 Uhr von Wollemann
@all
Dank an alle für die Antworten.
Ich werde den WV noch einmal daraufhin ansprechen.
Gruß Wolle