Auskunftsplicht des BR
Muss eine BR auf anfrage eines AN Auskunft darüber geben welchen Rechtsanwalt er für Rechtsberatungen hinzuzieht?
Community-Antworten (18)
24.01.2021 um 00:30 Uhr
ganz einfach.... nein... aber warum will der BR denn schweigen?
24.01.2021 um 00:54 Uhr
Weil wir das Gefühl haben das der BR keine Rechtsberatung hatte, sondern eher sich auf die Aussage von der Filialleitung verlässt und daher eine Betriebsvereinbarung unterschrieben hat... Andere BR's aus anderen Filialen haben diese BV nicht unterschrieben.
24.01.2021 um 10:13 Uhr
Wenn dir die BV nicht zusagt, nützt dir der Name des Anwalts auch nicht weiter. Im übrigen sind sehr viele BVs rechtlich völlig o.k. Die Regelungsinhalte dennoch nicht.
24.01.2021 um 14:00 Uhr
Nein muss nicht
24.01.2021 um 19:29 Uhr
Hallo ZigZag6. Muss das BRM nicht, aber BR- Arbeit ist keine Geheimratsarbeit. Der BR sollte offen gegenüber den Kolleginnen und Kollegen sein. Wenn er sich keinen Sachverstand geholt hat, kann das natürlich doof sein. Der BR sollte aber dran denken: die nächsten Wahlen kommen. Auf der anderen Seite kannst Du dich natürlich zur nächsten Wahl aufstellen lassen und wenn du gewählt bist hast Du die Möglichkeit zu verhindern, dass soetwas wieder passiert.
24.01.2021 um 19:46 Uhr
@ganther, @Didi87: Naja, das der BR garkeine Auskunft geben muss, würde ich mal nicht einfach so stehen lassen. Lt. BetrVG hat der BR 4x im Jahr eine BetrVers abzuhalten und einen Tätigkeitsbericht gegenüber den Mitarbeitern abzugeben. Und genau an der Stelle kann gefragt werden und der BR sollte darsuf antworten. Da es im Moment in den wenigsten Unternehmen BetrVers gibt, kann die Sprechstunde genutzt werden. Ein generelles "nein, muss er nicht" würde ich also so nicht unterstützen.
24.01.2021 um 20:12 Uhr
Ja ok das stimmt natürlich auch wieder. Muss mein „Nein muss nicht“ korrigieren.
24.01.2021 um 21:43 Uhr
"Lt. BetrVG hat der BR 4x im Jahr eine BetrVers abzuhalten und einen Tätigkeitsbericht gegenüber den Mitarbeitern abzugeben. Und genau an der Stelle kann gefragt werden und der BR sollte darsuf antworten. Da es im Moment in den wenigsten Unternehmen BetrVers gibt, kann die Sprechstunde genutzt werden. Ein generelles "nein, muss er nicht" würde ich also so nicht unterstützen."
Tätigkeitsbericht? JA! Aber die Information raus rücken MÜSSEN? NEIN!
Klar, sehe es auch so, das der BR die Frage vernünftig beantworten SOLLTE. Aber woher eine Pflicht kommen sollte, diese Information weiter geben zu müssen, erschließt sich mir nicht.
24.01.2021 um 21:55 Uhr
Ääääähhm- nun ja
24.01.2021 um 22:44 Uhr
Ein Tätigkeitsbericht muss aber nicht Aussagen WELCHEN Rechtsanwalt man beauftragt hat oder zur Beratung hinzu gezogen hat.
25.01.2021 um 09:18 Uhr
Moin, Moin.
Ich hab eben mal in die Kommentierung zu §38 BetrVG im Fitting geschaut. Dort steht unter RN13: "Der Bericht hat die im Berichtszeitraum eingetretenen Ereignisse zu dokumentieren und über Tatsachen, die für ArbN bedeutsam sind, Auskunft zu geben." Jede BV ist bedeutsam. So wird sich der BR dazu äußern müssen.
Und in RN26:"Den Teilnehmern der BetrVerslg. bzw. der AbtVersgl. ist ausreichend Gelegenheit zu geben, zum Bericht des BR Stellung zu nehmen und dem BR Anregungen und Hinweise zu geben." Spätestens dann wird der BR wohl auf Nachfrage der ArbN mit der Info herausrücken müssen, welche Sachverstand genutzt wurde.
25.01.2021 um 10:13 Uhr
Selber Moin Denke deine Nachforschung ist unbestritten. Jedoch braucht sich der BR in seiner Aussage nur darauf beschränken ob der Sachverstand ein Anwalt oder eine eine andere Intitution zu Hilfe genommen hat. Die Eingangsfrage lautete aber " welchen Rechtsanwalt er für Rechtsberatungen hinzuzieht?" Hier braucht er aber nicht unbedingt den Namen des Rechtsanwaltes zu nennen. Warum der Fragesteller dies in der Form so wissen will entschließt sich mir zwar auch nicht, aber er wird schon wissen warum.
25.01.2021 um 10:16 Uhr
MÜSSEN muss er doch auch nach dieser Kommentierung nicht. Heißt nicht, dass ein geschickter Frager vielleicht was entlocken kann. Aber ein BR kann sich auch stumm stellen.
25.01.2021 um 11:14 Uhr
"Jede BV ist bedeutsam. So wird sich der BR dazu äußern müssen."
es geht aber nicht um die BV, sondern um den Namen des RA, der beraten hat. Großer Unterschied.
25.01.2021 um 11:35 Uhr
"Weil wir das Gefühl haben das der BR keine Rechtsberatung hatte, sondern eher sich auf die Aussage von der Filialleitung verlässt und daher eine Betriebsvereinbarung unterschrieben hat"- hmm: geht wohl doch um eine BV.
Warum sollte ein BR sich stumm stellen wenn er nichts zu verbergen hat? Dann kann er auch äußern, welche Rechtsberatung/ welchen Sachverstand er genutzt hat.
Aber gut: jeder BR tickt anders.
26.01.2021 um 17:51 Uhr
Okay.... Vielen lieben Dank euch allen... In der BV gehts es um ein Freiwilligenprogramm wo jeder Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag eingehen kann mit festgeschriebener Abfindung! Unser BR hat uns voll ins Messer laufen lassen, da keinerlei Info vom Br gekommen ist... durch die BV hat unser BR indirekt zugegeben dass wir zu viel Personal haben... was sich bei einem Gerichtsverfahren nicht gerade für uns ausgeht... Ich vermute dass keiner von uns Mitarbeitern freiwillig gehen wird, was bedeutet dass der AG dann selbst die Kündigungen ausspricht.
27.01.2021 um 00:15 Uhr
"durch die BV hat unser BR indirekt zugegeben dass wir zu viel Personal haben..."
kann ich jedenfalls angesichts von:
"In der BV gehts es um ein Freiwilligenprogramm wo jeder Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag eingehen kann mit festgeschriebener Abfindung!"
nicht erkennen. Aber gut ... ich verstehe ja auch nicht, wofür Ihr dann jetzt gerne den Namen des RA haben wollt.
27.01.2021 um 09:01 Uhr
"Okay.... Vielen lieben Dank euch allen... In der BV gehts es um ein Freiwilligenprogramm wo jeder Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag eingehen kann mit festgeschriebener Abfindung"
Ohne zu wissen was da weiter in dieser BV drin steht, würde diese BV wohl von jedem Gericht wieder einkassiert. Ich sehe hier so keinen Ansatz wo ein BR so etwas Regeln kann und darf.
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
ÄlterHallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses