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BRW, BR auch WV?

B
Bubbleface
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, können sich BR´s als Wahlvorstand wählen? Andere MA müßte erst gezeigt werden wie und was zu beachten ist um die Wahl nicht Anfechtbar zu machen. Bei der letzten Wahl war der damalige BR auch WV, hier war aber ein anderer Chef der mit dem BR zusammen gearbeitet hat. Bei dem jetzigen erwarten wir das er alles versucht und sich genau beraten läßt um uns etwas vorzuwerfen. Damals wurde auch eine vereinfachte Wahl durchgeführt bei 70 MA. Ich habe aber gelesen über 50 muß man normale Wahl wählen. Ist das korrekt? Danke

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

11.02.2010 um 14:25 Uhr

Natürlich kann der Wahlvorstand aus BR Mitgliedern sein, wird in den meisten Fällen sowieso gemacht weil sich niemand anders findet. Von 50 - 100 Mitarbeitern kan der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber die vereinfachte Wahl vereinbaren, also nicht nur weil es der WV so will, es muss eine Vereinbarung mit dem AG vorliegen. Das ist schon ein Stolperstein zur Wahlanfechtung

E
Erwin

11.02.2010 um 17:00 Uhr

Es gibt Ausnahmen hierzu: Wahlplaner für die MAV Wahlen erstellt von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände kirchlicher Mitarbeiter/innen in Niedersachsen

WO dort Bildung von Wahlvorständen spät. 3 Monate bevor die Amtszeit der MAV abgelaufen ist § 2 Abs. 1, WO i.V.m. § 33 Abs. 2 MVG

Zusammensetzung des Wahlvorstandes § 1 Abs. 1 WO

3 wahlberechtigte Mitglieder und je 1 Ersatzmitglied. Sie sollen nicht der MAV angehören! Wird einer von ihnen zur Wahl der MAV aufgestellt, scheidet er aus dem Wahlvorstand aus.

Ein Soll im Arbeitsrecht hat eine schon wichtige Bedeutung, also anders nur wenn so nicht möglich. www.vkm-hannover.de/Wahlplaner2008.pdf

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