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Unterschiedlicher Arbeitsvertrag - Wie kann ich den Arbeitsvertrag ändern?

B
brkevin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo leute;-)

Ich habe eine Frage. Seit einem Jahr habe ich mit GL ein Arbeitsvertrag mit 40 Stunden der Woche abgeschlossen. Aber jetzt habe erfahren dass die andere Kollegen bis jetzt nur 38,5 Stunden der Woche arbeitetet. Das heißt - Ich muss nach diesem Arbeitsvertrag so lang in dieser Firma jede Monat 6 Stunden verschenken. Das ist aber unfair. Wie kann ich den Arbeitsvertrag ändern?

ich danke euch antwort

BR Kevin

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Community-Antworten (5)

B
braker

11.02.2010 um 10:29 Uhr

Hallo kevin,

steht das BR für Betriebsrat?

Bist du in der Gewerkschaft, besteht für den Betrieb Tarifbindung? Woher kommt die 38,5 Stundenwoch3?

K
Kriegsrat

11.02.2010 um 10:39 Uhr

wenn es einen tarifvertrag gäbe, käme § 4 tarifvertragsgesetz zum zuge der besagt, wenn der AG tarifgebunden ist und der AN gewerkschaftsmitglied, dann wären schlechtere bedingungen als im tarifvertrag festgelegt in einem einzelvertrag unwirksam auch bei einem allgemeinverbindlichen TV bzw. wenn die anwendung des TV im arbeitsvertrag entweder komplett oder zumindest in bezug auf die arbeitszeiten vereinbart wäre, hättest du anspruch auf die bedingungen dieses TV

ansonsten gilt halt das, was im AV vereinbart wurde

P
Pappnase

11.02.2010 um 15:36 Uhr

Wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt, darf im AV nichts schlechter als im TV geregelt sein. Gibt es keinen, gilt was im AV vereinbart ist - Pech gehabt; neu verhandeln.

B
brkevin

12.02.2010 um 09:37 Uhr

@Pappnase

Könntet man bei der Arbeitsgericht die Arbeitsvertrag anpechten? Unsere Firma ist seit 1999 von der Arbeitsgebersverband ausgetreten.

Gruß

BRkevin

B
braker

12.02.2010 um 09:47 Uhr

@ Kevin Man hat nur einen Anspruch auf den Tarifvertrag, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber an diesen gebunden sind.

  1. AN ist in der Gewerkschaft und AG ist im Arbeitgeberverband
  2. Es steht im Arbeitsvertrag, dass es eine Tarifbindung gibt.
  3. Der Tarifvertrag ist für allgemeingültig erklärt. Sollte keiner dieser drei Vorrausstetzungen vorhanden sein, hast du keinen Anspruch darauf!

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