Ab wann Arbeitsvertrag und Facharbeiterlohn nach der Abschlussprüfung von Azubis
Hallo,
bei uns, nicht tarifgebunden, lernen demnächst mehrere Azubis aus. Ihnen wurde eine befristete Übernahme mündlich in Aussicht gestellt. Die praktische Abschlußprüfung findet bei Einem am 03.02.11 statt, bei den Anderen aufgrund unterschiedlicher Ausbildung etwas später. Nun meine Fragen:
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Wann muß der Arbeitsvertrag vorliegen, und ab wann muß Facharbeiterlohn gezahlt werden? Denn nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet die Ausbildungszeit, bei positiven Ergebnis. Facharbeiterlohn zählt dann rückwirkend ab Bekanntgabe des Ergebnisses, richtig?
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Arbeitet der Ausgelernte auch nur einen Tag nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses mit Duldung des AG weiter, würde ein unbefristeter AV entstehen, richtig?
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (1)
27.01.2011 um 16:41 Uhr
Hi,
einen Arbeitsvertrag muß der AG spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorlegen (§2 NachwG). Ab dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung ist der Betroffene kein Azubi mehr. Also ist er für entsprechende Arbeiten so zu entlohnen, wie es der Tätigkeit entspricht, bzw bi euch im Betrieb üblich ist.
Zu deiner zweiten Frage ist es etwas feinfühliger. Nicht allein dadurch, daß er am Tag nach der Prüfung kommt und arbeitet, ist ein unbefristeter Vertrag geschlossen. Es ist schon so, daß der AG von seiner Anwesenheit wissen muß, dem betroffenen Arbeiten zur Erledigung zugewiesen werden müssen und er nicht weggeschickt werden darf. Ansonsten könnte er sich ja reinschleichen, vor sich hin arbeiten, irgendwann gehen und dann auf dem Vertrag bestehen. Ausserdem wurde den Azubis, wie Du schreibst, ja mündlich bereits ein befristeter Vertrag zugesichert/avisiert. Damit hat der AG immerhin seinen Willen bekundet. Wenn nicht unbedingt mehrere Personen als Zeugen anwesend waren, wird es zwar mit der Beweislage schwer, aber damit ist m. E. die Unbefristung erst mal dahin.
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