Betriebsrat hat angst - Gewerkschaft im Betrieb stärken
Unser Betriebsrat traut sich nicht die Rechte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber durchzusetzen. Der Vorsitzender denkt, dass er die Rechte mit dem Arbeitgeber verhandeln muss. Wenn es Verstoße gibt will er den AG nicht darauf direkt hinweisen und nie schriftlich, weil der Arbeitgeber sonst überhaupt keine Zusammenarbeit zulässt (selbst wenn er dazu verpflichtet ist, würde sich der Betriebsrat aus den gleichen Gründen nicht auf eine Zusammenarbeit bestehen). Der Vorsitzender denkt, dass er mit einer Konfrontation und Hinweis auf Rechte mit dem Arbeitgeber nichts erreicht. Für ihn ist dann ein bisschen zu erreichen zu erreichen besser, als gar nichts.
Mit dieser Vorgehensweise bin ich als Arbeitnehmer nicht einverstanden. Ich sehe es z.B. nicht ein, dass der Arbeitgeber Druck auf mich ausübt, Überstunden und Mehrarbeit zu machen, nur weil der Betriebsrat sich nicht traut durchzusetzen, dass er diese Überstunden genehmigen muss. ( es gibt viele weitere Beispiele).
Ich habe nun beschlossen, dass ich mich aktiv in meiner Gewerkschaft einsetzen werde. Das gefällt den Betriebsrat gar nicht! z.B. wollte ich, dass die Gewerkschaft bei der Betriebsversammlung dabei ist. Das haben sie mir verboten.
Fragen:
Kann ich Gewerkschafts-Werbung im Betrieb aufhängen? Darf ich die Aufgaben von einem Betriebsrat aufhängen? Dadurch möchte ich erreichen, dass die Belegschaft sich Fragen stellt. Auch will ich, dass der Betriebsrat nochmal überlegt, ob sie ihre Aufgaben erfüllt.
Community-Antworten (5)
13.07.2019 um 18:03 Uhr
Sobald nur ein Mitarbeiter Mitglied der Gewerkschaften ist hat diese ein Zutrittsrecht in den Betrieb und kann natürlich auch auf einer Betriebsversammlung sprechen und wenn es nur unter "Verschiedenes" ist. Das Aufhängen von Gewerschaftsplakaten fällt unter Meinungsfreiheit, kann in deiner Pause/Freizeit nicht verboten werden, natürlich darf man nicht wild plakatieren.
14.07.2019 um 08:14 Uhr
Auch wenn ich deinen Frust verstehe und er auch völlig richtig ist. Betriebsrat und Gewerkschaft sind zwei völlig verschiedene Sachen. Was ich damit sagen möchte auch bei einem Organisationsgrad von 99% im Betrieb, wird die Gewerkschaft keinen Einfluss auf den Örtlichen BR nehemen. Denn das ist nicht die Aufgabe der Gewerkschaft. Dir/Euch bleibt nur selber Druck zumachen. Wie groß ist euer BR den? Gibt es andere Mitglieder die nicht der Meinung der Vorsitzenden sind? Wie stehen die anderen Kollegen zu dem Thema? Auch wenn es nur ein kleiner Trost ist: Lass dich bei der nächsten Wahl in den BR wählen, und fang schon heute damit an Werbung in eigener Sache zumachen.
14.07.2019 um 13:40 Uhr
@BRHamburg
Der BR bestehen aus sieben Mitgliedern. 2-3 sind gegen die Vorgehensweise. Sie denken aber, dass ihre Hände gebunden sind. Sie behandeln den Vorsitz als ob er Vorgesetzter ist. Viele andere Wähler im Haus sind auch dieser Meinung. Sie sind aber passiv: Kein Kampfgeist und wenn es hart auf hart kommt knicken sie auf jedem Fall spätestens beim Geschäftsführer-Gespräch ein
Darf ich im Haus mein Frust über dem BR offen sagen?
14.07.2019 um 15:57 Uhr
Hallo BR Hamburg,
wir sind auch ein siebener Gremium, bei uns ist es nicht viel anders. Du brauchst bloß vier Mitglieder die, wenn die GF barmt "es sieht schlecht aus mit der Auftragslage" haben werden diese weich. Wie sollen sich die anderen drei sich dann für die Rechte der Arbeitnehmer stark machen. Danke
15.07.2019 um 11:48 Uhr
Hallo Terrier,
- Jeder Betrieb hat den BR den er eslbst gewählt hat.
- Lass dich bei der nächsten BR-Wahl als Kandidat aufstellen und wählen.
- "Darf ich im Haus mein Frust über dem BR offen sagen? " solange du Tatsachen berichtest und nicht beleidigent oder verleumdend wirst schon - Leider wird es in Betriebn trotzdem nicht gern gesehen (vom AG und vom BR) Da wir Euren Betrieb nicht kennen wirst du das selber einschätzen müssen wie weit du gehen kannst.
- Man wird schnell als Querulant abgestempelt - sollte sich sein Handeln also stets bewusst sein und entsprechend reagieren. Da du kein BR bist, hast du keinen besonderen Kündigungsschutz.
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