Erstellt am 13.07.2019 um 16:03 Uhr von Bloody Beginner
Sobald nur ein Mitarbeiter Mitglied der Gewerkschaften ist hat diese ein Zutrittsrecht in den Betrieb und kann natürlich auch auf einer Betriebsversammlung sprechen und wenn es nur unter "Verschiedenes" ist.
Das Aufhängen von Gewerschaftsplakaten fällt unter Meinungsfreiheit, kann in deiner Pause/Freizeit nicht verboten werden, natürlich darf man nicht wild plakatieren.
Erstellt am 14.07.2019 um 06:14 Uhr von BRHamburg
Auch wenn ich deinen Frust verstehe und er auch völlig richtig ist. Betriebsrat und Gewerkschaft sind zwei völlig verschiedene Sachen. Was ich damit sagen möchte auch bei einem Organisationsgrad von 99% im Betrieb, wird die Gewerkschaft keinen Einfluss auf den Örtlichen BR nehemen. Denn das ist nicht die Aufgabe der Gewerkschaft. Dir/Euch bleibt nur selber Druck zumachen. Wie groß ist euer BR den? Gibt es andere Mitglieder die nicht der Meinung der Vorsitzenden sind? Wie stehen die anderen Kollegen zu dem Thema? Auch wenn es nur ein kleiner Trost ist: Lass dich bei der nächsten Wahl in den BR wählen, und fang schon heute damit an Werbung in eigener Sache zumachen.
Erstellt am 14.07.2019 um 11:40 Uhr von Terrier
@BRHamburg
Der BR bestehen aus sieben Mitgliedern. 2-3 sind gegen die Vorgehensweise. Sie denken aber, dass ihre Hände gebunden sind. Sie behandeln den Vorsitz als ob er Vorgesetzter ist.
Viele andere Wähler im Haus sind auch dieser Meinung. Sie sind aber passiv: Kein Kampfgeist und wenn es hart auf hart kommt knicken sie auf jedem Fall spätestens beim Geschäftsführer-Gespräch ein
Darf ich im Haus mein Frust über dem BR offen sagen?
Erstellt am 14.07.2019 um 13:57 Uhr von Linessi
Hallo BR Hamburg,
wir sind auch ein siebener Gremium, bei uns ist es nicht viel anders. Du brauchst bloß vier Mitglieder die, wenn die GF barmt "es sieht schlecht aus mit der Auftragslage" haben werden diese weich. Wie sollen sich die anderen drei sich dann für die Rechte der Arbeitnehmer stark machen. Danke
Erstellt am 15.07.2019 um 09:48 Uhr von Kjarrigan
Hallo Terrier,
1. Jeder Betrieb hat den BR den er eslbst gewählt hat.
2. Lass dich bei der nächsten BR-Wahl als Kandidat aufstellen und wählen.
3. "Darf ich im Haus mein Frust über dem BR offen sagen? " solange du Tatsachen berichtest und nicht beleidigent oder verleumdend wirst schon - Leider wird es in Betriebn trotzdem nicht gern gesehen (vom AG und vom BR) Da wir Euren Betrieb nicht kennen wirst du das selber einschätzen müssen wie weit du gehen kannst.
4. Man wird schnell als Querulant abgestempelt - sollte sich sein Handeln also stets bewusst sein und entsprechend reagieren. Da du kein BR bist, hast du keinen besonderen Kündigungsschutz.