Verletzung der Infofpflicht durch BRV - mal was anderes
Hallo, kann uns jemand dazu Infos geben: unser BR-Vorsitzender ist nicht bereit, mit der Geschäftsführung zu kommunizieren um Probleme, die im Betrieb bestehen zu lösen, sondern hetzt die MA gegen das Management auf. D.h. konkret, dass er in der Vorbereitung zu den Betriebsratswahlen seine Macht ausnutzt, um sein Mandat zu sichern. Dies hat zur Folge, dass er das Management bewusst anlügt. Ein Teil des Gremiums hat damit richtige Probleme, leider sind wir in der Minderheit, so dass Beschlüsse immer zugunsten des BRV ausfallen. Unser BRV hat leider die Mehrheit unseres Betriebsrats "im Griff".Wie können wir handeln, da es aus unserer Sicht einfach moralisch nicht mehr vertretbar ist. Wenn wir als Minderheit die GF hierüber informieren haben wir bedenken, dass wir die Geheimhaltungspflicht verletzen und somit vom Betriebsrat auf einen Antrag ausgeschlossen werden.
Community-Antworten (15)
10.02.2010 um 19:54 Uhr
Christina
Also, ersten ist es schwierig aus solchen Gründen ein BRM durch das ArbG das Mandat entziehen zu lassen. Man darf nur keine genaue Abstimmungsverhalten weitergeben. Aber man darf sagen die Mehrheit hat ....entschieden, Leider sind wir, da die Minderheit mit unserer, anders lautenden Meinung nicht durchgekommen.
Weiter kann man AN/ Mitarbeiter/ Koll. aufklären und diese fragen, ob dieses in Zukunft weiter si zu ihrem Nachteil geschehen soll. Sie hätten es bei der Wahl in der Hand einen BR zu wählen, der seine Pflichten nachkommt und nicht die AN die Suppe auslöffeln lässt. Diese dann ggf. nich dadurch gefahr laufen ihren Job zu verlieren.
Die Minderheit ist vielleicht auch eine eigen BR-Liste und kann dann ja auch Infos ihrer Liste zum Thema BR-Arbeit und Probleme im Betrieb herausgeben. Macht halt Arbeit und kostet Zeit/ Freizeit. Da dieses dann nicht in der Arbeitszeit geschehen darf, da keinen BR/ Gwerkschaftsinfo Man nennt so etwas auch Wahlkampf.
10.02.2010 um 20:56 Uhr
Christina
Als BR kennst Du ja den § 85 BetrVG, also warum nutzt Du oder Koll. diesen nicht als AN des Betriebes, dann muss der BR mit dem AG eine Klärung suchen. Unterlässt der BR dieses wäre es ein Pflichtverstoß den man angehen könnte.
10.02.2010 um 21:34 Uhr
erwin, sag mal..."...dann muss der BR mit dem AG eine Klärung suchen. Unterlässt der BR dieses wäre es ein Pflichtverstoß den man angehen könnte." Hast Du den § 85 (1) mal in Gänze gelesen?
10.02.2010 um 22:20 Uhr
Lotte
ja, klar kenne ich den Abs. 1 und habe ihn auch nochmals gelsen.
Wenn es also berechtige Probleme des/ im Betrieb sind, kann auch der BR nicht sagen, die Beschwerde ist nicht berechtigt. Denn würde er dieses auch bei berechtigten Beschwerden machen, wäre es wiederum ein Pflichtverstoß.
Aber ja, hier könnte es dann notwendig werden, dass man sich als AN gegen den BR rechtliche Hilfe über einen Anwalt und ArbG nehmen müsste.
Entscheident ist für den Abs. 1, der Verweis in der Kommentierung auf die Rn 17 des § 84
Hier ist dann AG durch BR zu ersetzen.
Weiter könnte man hier auch überlegen, ob das Handeln des BRV den Sachverhalt der Störung des Betriebsfrieden erfüllt.
10.02.2010 um 22:25 Uhr
erwin, "Aber ja, hier könnte es dann notwendig werden, dass man sich als AN gegen den BR rechtliche Hilfe über einen Anwalt und ArbG nehmen müsste."
"Weiter könnte man hier auch überlegen, ob das Handeln des BRV den Sachverhalt der Störung des Betriebsfrieden erfüllt."
Urteilst Du in Eurem Betrieb auch so schnell? Nach dem Lesen weniger Zeilen und einer Meinung? Gegen die Mehrheit eines Gremiums?
10.02.2010 um 22:42 Uhr
Lotte
Nein, dort hohle ich mir immer wie auch sonst mehrere Meinungen Sichten. Dieses kann man hier helt nicht. Daher muss man halt erst einmal unterstellen, dass das geschriebene so zutrifft. Nachvollziehbar ist es durchaus, da man leider auch solche BRV (Fürsten), welche versuchen ihr Revierzu verteiligen und das Mandat mehr zu ihrem Wohl, als der der AN auszuüben kennt.
10.02.2010 um 22:42 Uhr
erwin
du bist wahrlich ein meister im konstruieren von unbrauchbaren lösungsansätzen wo nimmst du diese absurden ideen denn immer her ? so amüsant sie manchmal zu lesen sind, so gefährlich sind sie für einen unerfahrenen BR, der die unfreiwillige komik nicht auf anhieb erkennen kann
der BR handelt nach mehrheitsbeschlüssen, auch wenn das der minderheit nicht gefällt
10.02.2010 um 22:43 Uhr
@ Lotte
Kreativität, Interpretation und ausgeprägter Pragmatismus pur !
Toll Erwin , weiter so !
10.02.2010 um 22:53 Uhr
kriegsrat
der BR handelt nach mehrheitsbeschlüssen, auch wenn das der minderheit nicht gefällt Ja, so ist es, auch weil das Gesetz es so vorsieht.
Doch es gibt leider auch Fälle wo Mehrheiten ihre Mehrheiten missbrauchen. Und wenn man hier Christina Glauben schenkt, was ich einmal tue, auch auf Grund der Art der Schilderung, dann könnte hier ein solcher Fall vorliegen.
Dieses auch weil es auf Grund des Umstandes, dass Wahlen anstehen passen könnte.
Hier wird ja von Christina auch geschrieben, der BRV lügt bewusst das Management an und hetzt die AN gegen das Management.
Es bleibt natürlich die Frage, wollen wir allen Schilderungen hier in Frage stellen.????
10.02.2010 um 23:00 Uhr
erwin, "Hier wird ja von Christina auch geschrieben, der BRV lügt bewusst das Management an und hetzt die AN gegen das Management"
das sind natürlich knallharte fakten, die ein infragestellen überflüssig machen die beweislage ist eindeutig
erwin, ich nehme alles zurück.....
helau !
10.02.2010 um 23:01 Uhr
Um nicht wieder einen vorherigen Beitrag von mir zu ergänzen hier der Zusatz.
Ich habe meine BR-Arbeit als BRM einer gegnerichen Liste einer Minderheit begonnen. Habe dann mit den Koll. der Minderheitenliste es aber erreicht, dass wir bei der nächsten Wahl fast (1 Sitz 11er BR) die Mehrheit erreicht haben und dann in der Folge die Mehrheit.
Ich kenne also auch solche Situationen. Auch wir hatten damals einen BRV-Fürsten. Doch er übertrieb es dann und das für sie negative Wahlergebnis wurde ihm von seinen Listenkoll. zugerechnet was u seiner Abwahl (durch die eigene noch Mehrheit) führte.
10.02.2010 um 23:05 Uhr
Erwin,
kann man dich als Schulungsleiter buchen ?
11.02.2010 um 08:24 Uhr
erwin, Dein Weg war also nicht: "Aber ja, hier könnte es dann notwendig werden, dass man sich als AN gegen den BR rechtliche Hilfe über einen Anwalt und ArbG nehmen müsste."
"Weiter könnte man hier auch überlegen, ob das Handeln des BRV den Sachverhalt der Störung des Betriebsfrieden erfüllt."
????????? Interessant, dass Du selbst gar nicht lebst, was Du anderen hier als Lösung präsentierst.
11.02.2010 um 11:41 Uhr
Wenn ihr Probleme mit dem BRV habt, einfache Lösung. Stellt zur BR-Wahl eine eigene Liste mit den besten Leuten auf.
11.02.2010 um 21:41 Uhr
Liebe BR-Kollegen,
vielen Dank für Eure Antworten. Der Fürst wird sich mit einer Liste konfrontiert sehen! Grüße Christina
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