Dienstplanausschuss - Was hat er für Aufgaben?
Hallo zusammen,
ich möchte dem Gremium einen neuen Ausschuss vorstellen (Dienstplanausschuss), weiß aber nicht so ganz genau, welche Aufgaben man dort noch so zu erledigen hat.
Ich weiß, dass wir bei den Schichtplänen mitreden können. Aber welche Aufgaben fallen da noch mit ein?
Es wäre so lieb von euch, wenn ihr noch die einzelnen Stichwörter genauer erklären würdet.
Ich arbeite in einem großen Unternehmen mit 550 Mitarbeitern und bei uns wird hauptsächlich in verschiedenen Bereichen kommissioniert. Wir haben in einigen Bereichen auch Schonarbeitsplätze.
--> Das Ziel ist es, die Benachteiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern und eine Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten!
Ich bitte um Hilfe..
Ich bin für jede Antwort dankbar...
Community-Antworten (4)
22.01.2021 um 11:59 Uhr
Du willst einen neuen Ausschuss vorschlagen, weißt aber nicht welche Aufgaben er hat? Komisch!!
22.01.2021 um 12:49 Uhr
Ich würde sagen: "Der Ausschuss erledigt, was ihm der BR zur Erledigung aufträgt".
22.01.2021 um 13:22 Uhr
verstehe ich das richtig: du möchtest, dass es einen solchen Ausschuss gibt? Oder er soll neue Aufgaben bekommen? Na dann sollte man im Gremium mal schauen welche Mitbestimmungsrechte habe ich (was steht in Eurer BV? Welche weiteren Rechte ggf. noch nach § 87 betrVG in diesem Zusammenhang), wo drückt der Schuh und was soll der Ausschuss dann übernehmen und was macht das Gremium
22.01.2021 um 22:53 Uhr
Das scheint bei Euch ja ein neuer Ausschuss zu werden. Die kleinstmögliche Aufgabe wäre die Prüfung und Genehmigung der Schichtpläne. Wenn der Ausschuss nicht genehmigen will, entscheidet das ganze Gremium. Aber man kann die Aufgaben und Rechte des Ausschusses auch viel weiter fassen:
- Prüfung der Schichtpläne, Genehmigung und Versagung inkl. des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs.
- Prüfung der Schichtpläne in der Vergangenheit (was wurde -evtl. am BR vorbei- an Zeiten geändert? Gab es dadurch Gesetzes- oder BV-Verstöße?)
- Soll der Ausschuss den AG eigenmächtig an grundsätzliche Schichtplanregeln "erinnern"? (z.B. faire Abwägung der Interessen bei Wünschen der AN, Vorlage der MA-Wünsche bei der Schichtplankontrolle inkl. Begründung, wenn den Wünschen nicht entsprochen wurde usw.)
- Überprüfung der Zweckmäßigkeit bestehender ArbZ-BV. Verhandlung von BV-Änderungen zur Schichtarbeit. (Aber nicht Abschluss einer BV, das kann nur das Gremium.) Tipp: Man sollte festlegen, wie oft der Ausschuss dem Gremium berichtet.
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