Ein Betriebsratmitglied wird kurzfristig - ca. 1,5 Tage vorher - zu einer außerordentlichen Sitzung auf Anregung der Geschäftsführung eingeladen. Nur für diesen Tag war dieser Polier aus dem Freizeitausgleich bestellt worden und wollte aus Pflichtbewußtsein einen lange feststehenden Baustellentermin wahrnehmen.

Kann der BRV auf der Teilnahme bestehen oder kann ein Ersatzmitglied (Liste!!) geschickt werden.