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Urlaub an Feiertagen im 3 Schichtsystem

S
Solarkrieger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Ich habe mal wieder ein Problem und keine Literatur die mir so richtig weiter hilft. Unsere Personalabteilung ist der Auffassung dass ein Mitarbeiter in einem 3 Schichtsystem an Feiertagen Urlaub nehmen muss. Nach der Aussage der PA steht im Gesetz nicht detailiert drin das an Feiertagen im 3 Schichtsystem kein Urlaub genommen werden muss. Alle Versuche aufzuzeigen das ein 3 Schichtler in diesem Fall genauso zu betrachten ist wie ein normaler Tagschichtler, stößt auf taube Ohren. Kann mir jemand sagen in welchen Kommentaren oder Gesetzestexten das näher erläutert wird?

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Community-Antworten (2)

E
Erwin

10.02.2010 um 16:02 Uhr

Solarkrieger

Also, grundsätzlich sind gesetzliche Feiertage arbeitsfrei. Es sei man muss lt. ArbV auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

Urlaub muss nur für Tage genommen werden an welchen eine gesetzliche Arbeitspflicht besteht.

In solchen Fällen immer den AG oder hier die PA fragen, in welchem Gesetz es ausdrücklich steht, dass gearbeitet werden muss bzw. Urlaub genommen werden muss. Also nicht darauf einlassen es stehe nirgends dass es NICHT so sein muss. Auch en Hinweis, man möge dieses bitte schriftlich um es einem Anwalt zur Prüfung und ggf Klageerhebung geben zu können.

Ist man was sinnhaft ist Mitglied der Gewerkschaft kann man auch die Rechtsabteilung der GEW anfragen.

A
azrael

11.02.2010 um 10:47 Uhr

§ 9 und 10 Arbeitszeitgesetz sagt ungefähr folgendes: an Sonn- und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Die Ausnahmen dazu findest du in den nachfolgenden §§.

Im übrigen muss für einen gearbeiteten Wochenfeiertag ein Ausgleich geschaffen werden. In unseren Fall besteht er aus einem zusätzlichen Tag Urlaub, da ein Feiertag ein bezahlter(!) freier Tag ist.

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