Hallo Kollegen,

Ich habe mal wieder ein Problem und keine Literatur die mir so richtig weiter hilft.
Unsere Personalabteilung ist der Auffassung dass ein Mitarbeiter in einem 3 Schichtsystem an Feiertagen Urlaub nehmen muss. Nach der Aussage der PA steht im Gesetz nicht detailiert drin das an Feiertagen im 3 Schichtsystem kein Urlaub genommen werden muss.
Alle Versuche aufzuzeigen das ein 3 Schichtler in diesem Fall genauso zu betrachten ist wie ein normaler Tagschichtler, stößt auf taube Ohren.
Kann mir jemand sagen in welchen Kommentaren oder Gesetzestexten das näher erläutert wird?