Ich habe mal wieder ein Problem und keine Literatur die mir so richtig weiter hilft.
Unsere Personalabteilung ist der Auffassung dass ein Mitarbeiter in einem 3 Schichtsystem an Feiertagen Urlaub nehmen muss. Nach der Aussage der PA steht im Gesetz nicht detailiert drin das an Feiertagen im 3 Schichtsystem kein Urlaub genommen werden muss.
Alle Versuche aufzuzeigen das ein 3 Schichtler in diesem Fall genauso zu betrachten ist wie ein normaler Tagschichtler, stößt auf taube Ohren.
Kann mir jemand sagen in welchen Kommentaren oder Gesetzestexten das näher erläutert wird?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch