Erstellt am 10.02.2010 um 14:29 Uhr von Kölner
@Nachtfalke
Du kannst diesbezüglich GAR NICHTS beeinflussen. Das wäre dann manipulativ und führt regelmäßig bei einer Anfechtung zu einer Neuwahl. Die potentiellen Kandidaten entscheiden selbst, ob es eine Liste gibt oder irgendwann eine zweite eingerecht wird.
Schon einmal über eine Schulung nachgedacht?
Übrigens:
Im Gegensatz zur Persönlichkeitswahl ist die Listenwahl GG-geschützt (Art 9 GG).
Erstellt am 10.02.2010 um 14:29 Uhr von BrumbärTosca
Personenwahl wenn nur eine Liste vorhanden ist! Wird aber eine weitere Liste eingereicht kommt es automatisch zur Listenwahl!
Da kann man nichts machen ;)
Das solltest du dir runter laden und dort ein wenig schnüffeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf
Erstellt am 10.02.2010 um 14:33 Uhr von Kölner
@BrumbärTosca
Ich hätte eher die WO empfohlen...
Erstellt am 10.02.2010 um 17:28 Uhr von mainpower
Erstellt am 10.02.2010 um 18:26 Uhr von nicoline
mainpower
hatte Kölner schon erledigt, aber doppelt hält bestimmt besser;-))