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Personen- oder Listenwahl?

N
Nachtfalke
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Grüße aus Münster!! Ich als Neuling darf in diesem Jahr die Betriebsratswahlen für 300 Mitarbeiter durchführen. Zur Zeit geht mir die Frage nicht aus dem Kopf;

Was geht vor? Personenwahl oder Listenwahl? Wer kann dieses bestimmen und ist es dann auch rechtens??

Viele Kollegen möchten gerne das Personenwahlrecht,da sie dieses als fairer sehen. Klar gibt es auch hier einige Gegenstimmen Wer kann mir § sagen,so das ich evt bei uns im Haus das Personenwahlrecht durchführen kann. Für eure Hilfe wäre ich euch dankbar!!

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.02.2010 um 15:29 Uhr

@Nachtfalke Du kannst diesbezüglich GAR NICHTS beeinflussen. Das wäre dann manipulativ und führt regelmäßig bei einer Anfechtung zu einer Neuwahl. Die potentiellen Kandidaten entscheiden selbst, ob es eine Liste gibt oder irgendwann eine zweite eingerecht wird.

Schon einmal über eine Schulung nachgedacht?

Übrigens: Im Gegensatz zur Persönlichkeitswahl ist die Listenwahl GG-geschützt (Art 9 GG).

B
BrumbärTosca

10.02.2010 um 15:29 Uhr

Personenwahl wenn nur eine Liste vorhanden ist! Wird aber eine weitere Liste eingereicht kommt es automatisch zur Listenwahl! Da kann man nichts machen ;) Das solltest du dir runter laden und dort ein wenig schnüffeln: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf

K
Kölner

10.02.2010 um 15:33 Uhr

@BrumbärTosca Ich hätte eher die WO empfohlen...

M
Mainpower

10.02.2010 um 18:28 Uhr

und eine Schulung!!

N
nicoline

10.02.2010 um 19:26 Uhr

mainpower hatte Kölner schon erledigt, aber doppelt hält bestimmt besser;-))

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