Liebe Grüße aus Münster!!
Ich als Neuling darf in diesem Jahr die Betriebsratswahlen für 300 Mitarbeiter durchführen.
Zur Zeit geht mir die Frage nicht aus dem Kopf;

Was geht vor? Personenwahl oder Listenwahl?
Wer kann dieses bestimmen und ist es dann auch rechtens??

Viele Kollegen möchten gerne das Personenwahlrecht,da sie dieses als fairer sehen.
Klar gibt es auch hier einige Gegenstimmen
Wer kann mir § sagen,so das ich evt bei uns im Haus das Personenwahlrecht durchführen kann.
Für eure Hilfe wäre ich euch dankbar!!