Erstellt am 10.02.2010 um 13:35 Uhr von monalisa
Erstellt am 11.02.2010 um 08:41 Uhr von Äskulap
Erstellt am 11.02.2010 um 08:55 Uhr von NiemandXXL
Nein,
nicht wählbar.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.
Höchstens der Arbeitnehmer hat unmittelbar vorher die vergleichbare Zeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens gearbeitet.