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Explizite Annahme der Gewählten

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MarLis
Nov 2016 bearbeitet

Besteht die Möglichkeit, dass nach der Benachrichtigung der Gewählten, diese die Wahl explizit annehmen? In Paragraph 17 BetrVG_WO ist nur vom verstreichen eine Einspruchsfrist die Rede. Gibt es anders lautende Urteile, weitergreifende Gesetze?

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Community-Antworten (6)

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rolfo

10.02.2010 um 14:06 Uhr

Die Wahl gilt als angenommen wenn der Gewählte nicht binnen der Frist widerspricht.

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Kölner

10.02.2010 um 14:17 Uhr

...und der Gewählte kann seine Annahme auch direkt erklären!

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monalisa

10.02.2010 um 14:19 Uhr

@MarLis, das BetrVG schreibt nicht vor, dass ausdrücklich - mündlich - schriftlich - "ja" gesagt werden muss. Es genügt (siehe 'rolfo'), 3 Tage verstreichen zu lassen. Und trotzdem finde ich es besser, wie beim guten alten Standesamt - ausdrücklich zu fragen und ausdrücklich "JA" zu sagen! Auch gerne schriftlich! Dieses Ja hat im übrigen den Vorteil, dass es höchstens 4 Jahre lang von Bedeutung ist...... ;-))

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MarLis

10.02.2010 um 14:21 Uhr

@rolfo: das habe ich auch so im §17 gelesen. Die Frage ist, ob man verpflichtet ist diese Frist verstreichen zu lassen, auch wenn alle Gewählten bereit sind die Wahl anzunehmen.

@Kölner: gibt es hierzu eine entsprechende Referenz? §17 spricht wie gesagt nur von verstreichen der Frist.

Ergänzung: Hintergrund ist, dass wir den Zeitraum bis zur Bekanntmachungdes Wahlergebnisses §18 und damit dem Zeitpunkt zu dem der (erste) Betriebsrat im Amt u.U. gerne kürzer haben wollen.

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rolfo

10.02.2010 um 14:46 Uhr

Wenn alle gewählten BR`s zustimmen kann die konstituierende Sitzung auch früher sein. Es heisst ja binnen 3 Arbeitstagen, und wenn wie gesagt am 1. Tag alle ja sagen, warum nicht. Tritt dann doch noch einer zurück rückt das Ersatzmitglied nach

K
Kölner

10.02.2010 um 15:17 Uhr

@MarLis Reicht Dir der Hinweis auf die aktuellen Kommentierungen nach Fitting (25. Aufl.) und DKK?

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