Explizite Annahme der Gewählten
Besteht die Möglichkeit, dass nach der Benachrichtigung der Gewählten, diese die Wahl explizit annehmen? In Paragraph 17 BetrVG_WO ist nur vom verstreichen eine Einspruchsfrist die Rede. Gibt es anders lautende Urteile, weitergreifende Gesetze?
Community-Antworten (6)
10.02.2010 um 14:06 Uhr
Die Wahl gilt als angenommen wenn der Gewählte nicht binnen der Frist widerspricht.
10.02.2010 um 14:17 Uhr
...und der Gewählte kann seine Annahme auch direkt erklären!
10.02.2010 um 14:19 Uhr
@MarLis, das BetrVG schreibt nicht vor, dass ausdrücklich - mündlich - schriftlich - "ja" gesagt werden muss. Es genügt (siehe 'rolfo'), 3 Tage verstreichen zu lassen. Und trotzdem finde ich es besser, wie beim guten alten Standesamt - ausdrücklich zu fragen und ausdrücklich "JA" zu sagen! Auch gerne schriftlich! Dieses Ja hat im übrigen den Vorteil, dass es höchstens 4 Jahre lang von Bedeutung ist...... ;-))
10.02.2010 um 14:21 Uhr
@rolfo: das habe ich auch so im §17 gelesen. Die Frage ist, ob man verpflichtet ist diese Frist verstreichen zu lassen, auch wenn alle Gewählten bereit sind die Wahl anzunehmen.
@Kölner: gibt es hierzu eine entsprechende Referenz? §17 spricht wie gesagt nur von verstreichen der Frist.
Ergänzung: Hintergrund ist, dass wir den Zeitraum bis zur Bekanntmachungdes Wahlergebnisses §18 und damit dem Zeitpunkt zu dem der (erste) Betriebsrat im Amt u.U. gerne kürzer haben wollen.
10.02.2010 um 14:46 Uhr
Wenn alle gewählten BR`s zustimmen kann die konstituierende Sitzung auch früher sein. Es heisst ja binnen 3 Arbeitstagen, und wenn wie gesagt am 1. Tag alle ja sagen, warum nicht. Tritt dann doch noch einer zurück rückt das Ersatzmitglied nach
10.02.2010 um 15:17 Uhr
@MarLis Reicht Dir der Hinweis auf die aktuellen Kommentierungen nach Fitting (25. Aufl.) und DKK?
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