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Falsches Wahlverfahren

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Maja1977
Okt 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unsere derzeitige SBV macht was er will.

Wir sind ein Unternehmen mit 4 Standorten, wobei das weit entfernteste ca. 27 km entfernt ist. Wir haben aktuell 47 Schwerbehinderte und Gleichgestellte in allen 4 Standorten zusammen.
Also muss das einfache Wahlverfahren angewendet werden.

Nun hat unser SBV allen SB und GG ein Wahlausschreiben geschickt, indem sie bereits 4 Personen aufgelistet haben die zum Wahlvorstand bestellt/gewählt worden sind. Diese vier Personen sind auch bereits Freigestellt.

Der Wahlvorstand hat generell schriftliche Stimmabgabe beschlossen. Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) findet am XX von 6-15 Uhr im Büro des Schwerbehinderten statt. Also wenden sie das Formliche Wahlverfahren an. Bei 47 SB & GG, ist die Entfernung der Standorte kein Grund zum Förmlichen Wahlverfahren (laut Integrationsamt, hier würde es nur greifen, wenn die Fahrzeit über eine Stunde beträgt).

Nach Rückfrage mit unseren zuständigen Integrationsamt, war wir machen sollen, wurde uns geraten den SBV und auch die GF darauf anzusprechen und ansonsten ggf. nach der Wahl diese an zu fechten. Mehr könnten sie auch nicht machen!!!

Selbstverständlich wurde der jetzige SBV darauf angesprochen, das er nicht das richtige Wahlverfahren durchführt. Seine Antwort war, das wir keine Ahnung haben und er sich schließlich Anwaltlich beraten lassen hat und er könne das so machen. Auch die GF interessiert es nicht.

Aber das kann doch nicht richtig sein?

Es haben bereits 3 SB Einspruch dagegen eingelegt, das nicht das richtige Wahlverfahren angewendet wird.

Was kann / muss man jetzt tun?

30401

Community-Antworten (1)

R
Relfe

24.10.2022 um 22:35 Uhr

wo habt ihr Einspruch eingelegt? beim WV? der hat ja schon gesagt, das er nichts ändern will.

Damit müßt ihr wohl vor Gericht, also eine Fachanwalt der auch Sozialrecht kennt aufsuchen und beraten lassen. oder zur Gewerkschaft evt hilft auch eine Sozialverband weiter.

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