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Warum hat man für die Zeit der Betriebratsmitgliedschaft also 4 Jahre lang keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung wenn man einen Fristvertrag hat?

J
jürgenhamacher
Nov 2016 bearbeitet

warum hat man dan für die zeit des betriebratmitgliedschAFT also 4 jahre lang kein anspruch auf weiterbeschäftigung wenn man ein fristvertrag hat?

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Community-Antworten (7)

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delagondula

10.02.2010 um 12:51 Uhr

...weil deine Befristung ein Ende hat.

Nehmen wir an, du hast einen Vertrag der befristet ist bis 31.12.2010. Dann endet dein Vertrag mit der Befristung am 31.12.2010.

Soweit klar ?

Ok, du bist BRM dessen Zeitraum über den 31.12.2010 hinausgeht. Deshalb endet dein Vertrag auch am 31.12.2010.

Auch kar ?

Sollte ich die Frage aufgrund fehlender Kommata falsch verstanden haben, bitte ich um Korrektur.

K
Kriegsrat

10.02.2010 um 14:30 Uhr

du könntest ja folgende these gerichtlich überprüfen lassen wenn du gewinnst, ist dir ein platz im BR-olymp sicher

ich fand eine interessante these der rechtsanwälte helm und lehmann aus münchen, betreffend entfristungsanspruch für das (sachgrundlos-)befristete betriebsratsmitglied (AiB 10/2009 S.557):

das problem : sollte sich ein sachgrundlos befristeter mitarbeiter auf das risiko einer betriebsratskandidatur einlassen und auch gewählt werden, wäre wohl bei ausführung seines amtes im sinne des erfinders eine verlängerung der befristung bzw. unbefristete übernahme mehr als fraglich....

die these: laut Art.7 RL 2002/14/EG haben die mitgliedstaaten dafür sorge zu tragen, "daß arbeitnehmervertreter bei der ausübung ihrer funktion einen ausreichenden schutz und ausreichende sicherheiten genießen, die es ihnen ermöglichen, die ihnen übertragenen aufgaben in angemessener weise wahrzunehmen" die these wäre nun, den § 16 satz 1 teilzeitbefristungsgesetz so auszulegen, daß eine befristung immer dann rechtsunwirksam ist, wenn sie den vom Art.7 RL 2002/14/EG geforderten Schutz nicht gewährleistet. dies müsste immer dann für betriebsratsmitglieder angenommen werden, wenn nicht bei vertragsabschluß von vorne herein jeder anschlussvertrag aus objektiven gründen ausgeschlossen wäre, was bei sachgrundlosen befristungen, die ja in der regel dazu dienen, sich den arbeitnehmer "eine zeit lang anzuschauen" wohl schwierig zu beweisen wäre...

P
paula

10.02.2010 um 15:43 Uhr

wow kriegsrat

ich bin immer wieder erstaunt in was für üblen Kreisen du verkehrst... letztens Bertelsmann-Gäbert und nun Helm.... :-D

die Ansätze die hier von Helm vertreten werden sind interessant aber ein Richter der das dem EuGH vorlegt hat sich noch nicht gefunden. Vielleicht kann ja Helm wieder was fingieren wie bei der Einstellung von Herrn Mangold vor ein paar Jahren. Nur ob dann ein Richter darauf anspringt? Vermute eher nicht.... mal sehen

D
delagondula

10.02.2010 um 15:43 Uhr

Eine These ist allgemein aufgefasst eine Aussage, deren Aufgabe darin besteht, das Wesentliche aus dem Komplex von Aussagen in pragmatisch wirksamer Weise zur Geltung zu bringen.

Ich möchte nicht in den BR Olymp... :-)))

S
Sascha

10.02.2010 um 18:21 Uhr

@jürgenhamacher

Es muss dir auch klar sein das du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast der nunmal an einem bestimmten Datum endet. Das ist nunmal das dumme an Zeitlich befristeten Verträgen.

@kriegsrat Nach dieser These würden sich aber auch alle befristet Beschäftigten für die BR- Wahl aufstellen lassen und als sozial eingestellter Mensch (BR halt^^) müsste man mit einem unbefristeten Vertrag ja darauf verzichten weil man den Kollegen doch den Arbeitsplatz streitig machen würde. Wie arbeitet solch ein BR dann der nur wegen dem Kündigungsschutz dieses Amt ausübt?

mfg Sascha

E
Erwin

10.02.2010 um 19:45 Uhr

jürgenhamacher

Zu deiner Frage: warum hat man dan für die zeit des betriebratmitgliedschAFT also 4 jahre lang kein anspruch auf weiterbeschäftigung wenn man ein fristvertrag hat?

Ganz einfach, weil man keinen Arbeitsvertrag als BR bekommt, auch wenn mache BR so denken und tun/handeln als ob sie Berufs-BR seien.

Wäre aber mal eine nete Idee die man dem Gesetzgeber nachbringen könnte. Also wir wählen keine BR mehr sondern der AG stellt sie ein. Das würden AG bestimmt begrüßen,. Denn dann könnten sie sich die BR aussuchen. Dann hätten diese bestimmt auch nicht mehr so viele Probleme mit den BR.

Letztlich ist es so, weil das Teilzeit und Befristungsgesetz zwar die Befristung aus Sachgrund kennt. Aber nicht den Sachgrund BR. Auch ist die BR-Arbeit kein Projekt auch wenn es ein Mandat auf Zeit ist.

L
Lotte

10.02.2010 um 20:21 Uhr

erwin, interessant, was Du alles aus einem Satz herausliest, interpretierst und unterstellst.

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