Erstellt am 10.02.2010 um 05:40 Uhr von DerAlteHeini
jürgenhamacher
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des befristeten Vertrag auch dann, wenn der Kollege in den Betriebsrat gewählt wurde. Als BR Mitglied hat der Betroffene den besonderen Kündigungsschutz für BR Mitgl. bis zum Ablauf des befristeten Vertrag.
Erstellt am 10.02.2010 um 07:23 Uhr von nicoline
jürgenhamacher,
*endet dann sein BR Mandat mit Beendigung seiner Beschäftigung?*
Die Lösung liegt eigentlich schon in Deinem Satz. Das Beschäftigungsverhältnis ***endet***, es muss nicht ***gekündigt*** werden, deshalb auch kein Schutz vor Kündigung.
Erstellt am 10.02.2010 um 08:09 Uhr von mainpower
Hallo,
warum fragst Du zweimal???