W.A.F. LogoSeminare

Uneinigkeit im BR wg. Kündigung

T
Thekla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie würdet Ihr entscheiden? Einem AN, der sei August 09 krank ist, soll außerordentlich, ggfls. ordentlich gekündigt werden. Die ersten 6 Wochen wurde er ordnungsgemäß krankgeschrieben, seitdem kommen sporadische, telefonische Meldungen. Eine Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Bescheinigung wurde im Dezember ausgesprochen. Zudem sind jetzt noch Fotos im Internet aufgetaucht, die den AN feiernd in einer Disco zeigen. Darauf wurde er angesprochen und hat angegeben, dass er viel laufen solle.... Nun gibt es unter dem BR Uneinigkeit: Die einen finden eine außerordentliche Kündigung (trotz Disco) nicht in Ordnung und stehen auf dem Standpunkt, dass man sich mit "Rückenschmerzen" durchaus derart in der Öffentlichkeit zeigen kann... Meine Meinung ist eine andere, zumal sich die beiden Kollegen des kranken AN, die die Arbeit permanent "auffangen" müssen, sich ebenfalls an uns gewandt haben, mit dem Hinweis, "wir können auch bald nicht mehr". Wie würdet ihr diese Angelegenheit "angehen"? Vor allem die Fotos geben mir zu denken...dafür "Entschuldigungen" gegenüber den beiden anderen Kollegen zu finden, erscheint mir fast unmöglich. Gibt es eigentlich Urteile darüber, was ein kranker Arbeitnehmer in seiner "Freizeit" alles so darf, ohne eine Kündigung zu riskieren? Danke und Grüße Sushi

5.419019

Community-Antworten (19)

D
DerAlteHeini

09.02.2010 um 21:50 Uhr

Thekla Hier dürfte wohl der AG gefordert sein. Warum will der BR aktiv werden? Der AG kann entsprechend handeln und wenn es um eine Kündigung geht, ist der BR zu hören. Ansonsten sollte die Arbeitnehmervertretung nicht Aufgaben des AG übernehmen und dafür sorgen, dass Arbeitnehmer gekündigt werden. In der heutigen Zeit ist es üblich, Parteien gegeneinander auf zu hetzten. Den Mittelstand gegen die "Armen", jung gegen alt, Betriebe eines Unternehmens treten in Konkurrenz untereinander, usw.. So werden auch die Arbeitnehmer gegeneinander aufgehetzt und die Kollegen die die Arbeit für einen Kranken mit erledigen müssen, hoffen nicht das der Kollege wieder gesund wird sondern lassen sich vom AG benutzen gegen den Betroffenen Front zu machen. Und jetzt hat es auch diesen BR erwischt.

Wird in einem Betrieb ein Arbeitnehmer krank, so ist es die Aufgabe des AG hier Ersatz zu beschaffen, damit die Arbeit des AG ordentlich erledigt werden kann. Um u.a. auch solche Fälle abzufedern, wurde in der Vergangenheit die Zeitarbeit geschaffen. Grundsätzlich würde ich mir als AG doch die Frage stellen,warum beschäftige ich für gewisse Arbeiten eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern, wenn die gleiche Arbeit bei z. B. Krankheit und Urlaub, von weniger Arbeitnehmern auch erledigt wird.

T
Thekla

09.02.2010 um 22:04 Uhr

Oh, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt:

Wir bekommen die außerordentliche ggfls. ordentliche Kündigung morgen in unsere Sitzung zur Anhörung, untereinander haben wir aber schon heute gesprochen....

Für mich wäre es wichtig zu wissen, ob z. B. Fotos - wie oben geschildert - als sicherer Kündigungsgrund vor Gericht bestehen (können).. und - Aufgaben des AG hin und her - ob es nicht unfair den beiden "Übriggebliebenen" ist, der Kündigung zu widersprechen und somit die Möglichkeit einer Neubesetzung zu behindern.

Grüße Thekla

R
ridgeback

09.02.2010 um 22:09 Uhr

Thekla, dann hoffe ich mal für Dich, dass Du nicht krank wirst und man Deine Stelle neu besetzt.

T
Tanzbär

09.02.2010 um 22:17 Uhr

Die ersten 6 Wochen wurde er ordnungsgemäß krankgeschrieben, seitdem kommen sporadische, telefonische Meldungen. Eine Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Bescheinigung wurde im Dezember ausgesprochen.

Wenn ich das richtig lese, liegt seit Dezember keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor. Also ist er gesund, hat "nur" Rückenschmerzen. Ich weiß, wovon ich rede. bei Rückenschmerzen denke ich nicht mal an eine Disco. Aber egal.

Der AG hat offensichtlich reagiert und kündigt. Jetzt sollte der BR den Kollegen vorladen und ihn mal befragen, wie er sich das gedacht hatte. Wetten, dass da keiner kommt? Und mir fällt auch kein einziger vernünftiger Widerspruchsgrund ein.

D
DerAlteHeini

09.02.2010 um 22:31 Uhr

Thekla Wenn der AG kündigen möchte soll er es tun. Ist der BR bei der Anhörung unsicher, kann er einfach die Frist ablaufen lassen und die Sache ist erledigt. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, wenn sie überhaupt gestellt wird, wird das ArbG eh die Kündigungsgründe prüfen. Nur ein Arzt kann eine klare Auskunft geben ob der Besuch einer Disko dem Krankheitsverlauf abträglich ist. So wie es aussieht dürfte es für den Kollegen, wenn er ständig ohne Vorlage einer AU fehlt, eh schlecht aussehen. Aber das sollten die Juristen entscheiden.

T
Thekla

09.02.2010 um 22:31 Uhr

Hallo, Ridgeback,

Nimm diesen Satz einfach mal so, wie er da steht:

Wenn ich krank bin, stelle ich mich nicht in einer Dico einem Fotografen für mehrere Schnappschüsse in mehreren Positionen zur Verfügung. Ich würde mich gegenüber wirklich Schwerkranken, die einfach aussortiert werden, schämen.

R
rainerw

09.02.2010 um 22:31 Uhr

@Tanzbär Dir fällt kein vernünftiger Widerspruchsgrund ein. Mir fällt aber auch keiner ein der Kündigung zu zustimmen. In so einer Situation kann der BR sein Gesicht bestimmt am besten wahren wenn er die Frist verstreichen lässt.

@Thekla Du schreibst oben: meine Meinung.......... Wir BR´s sind keine Richter, deshalb will auch ich nicht über Dich richten. Ich meine aber das Deine persönliche Meinung eher eine subjektive Rolle spielt. Ich an Deiner Stelle würde mich dazu entscheiden die Frist zu verstreichen zu lassen, dann hast Du auch für diese Person (die Dich ja vielleicht in der Vergangenheit sogar gewählt hat) etwas getan. Denn Anderen die sich beschwert haben kannst Du in soweit genau so helfen indem ihr mit dem AG mal über die Personalplanung sprecht. So seit ihr als BR beiden Seiten gerecht geworden.

T
Tanzbär

09.02.2010 um 22:40 Uhr

@rainerw Genau das meinte ich. Zustimmung sowieso nie!

P
peters

09.02.2010 um 22:47 Uhr

Irgendwie vermisse ich noch die genaue Begründug für die Kündigun. Was natürlich nicht heißt, dass es keinen Grund gäbe. Aber was genau hat der Arbeitgeber ihm vorgeworfen? Fehlte er denn unentschuldigt, nachdem er schonmal eine Abmahnung bekommen hat? Wirft man ihm vor, dass sein Verhalten der Genesung hinderlich war? Oder dass er überhaupt nicht krank gewesen sei?

Außerdem find ich es dringend notwendig, dass der BR mit ihm redet. Es gibt auch Telefon. Jeder Angeklagte hat ein Recht zur Stellungnahme - warum soll der BR ein Urteil über einen Kollegen fällen ohne ihn befragt zu haben?

Wenn all diese Fragen geklärt sind, dann kann es durchaus sein, dass der BR ihm sagt: tut uns leid Kollege, uns fällt nichts ein, was wir zu deiner Entlastung schreiben könnten.

D
DonJohnson

10.02.2010 um 00:16 Uhr

wie würdet Ihr entscheiden?

Weiter brauchte ich gar nciht zu lesen (habe ich auch nicht) um hier sagen zu können, dass ihr keine Richter seid. Besinnt euch auf euer Ehrenamt - mehr brauche ich ja wohl nicht zu sagen (geschweige hier zu lesen) es könnte nur noch peinlich für euch werden...

Diese Frage als solches ist ne Frechheit! (sorry)

D
DonJohnson

10.02.2010 um 00:43 Uhr

@all Ich bin echt ziemlich entsetzt ob eurer Antworten...

Was lernten wir noch mal bei BR1? Riochtig, dem AN zu helfen.

Klar der fristlosen widersprechen: Grund gefällig? Alle anderen Milderen Mittel wurden nciht ausgeschöpft - schön ein wenig bBeiwerk dabei und das ding ist gegessen!

Ich weiß echt nciht, was ihr heute im Kaffee hattet - sorry.

Und wenn ich nur aus einem Grund hier die Darseinsberechtigung habe ist es wohl der, euer gutetes Gewissen zu sein.

Selbst eine Krankheitsbedingte Kündigung wird hier wohl nicht klappen drum wählte der AG diesen Weg - sagt mal, bin bin bescheuert, oder seht ihr nciht, was hier ab läuft? Aus welchen verdammten Grund die Fristlose? Ach ich vergaß "Vertrauensverhältnis zerstört" Ja nee, ist klar ;-)))

Gruß DJ

P.S. Sollte doch so einiges überdenken...

P
Petrus

10.02.2010 um 09:19 Uhr

@thekla: Um die Arbeitsfähigkeit des Kollegen zu überprüfen (oder evtl. seine veórgetäuschte Krankheit) zu überprüfen, gibt es für den ArbGeb den MDK. Den bemüht zu haben, ist das Mindeste, wenn der ArbGeb behauptet, die Krankheit sei vorgeschoben oder aber eine negative Gesundheitsprognose des ArbN stellt. Nach 6 Wochen hat der ArbGeb auch keinen finanziellen Verlust, da der kranke MA sein Geld von der Kasse bekommt. Und wenn der ArbGeb nicht für Vertretung der beiden Kollegen sorgt (z.B. über befristete Krankheitsvertreter), dann tretet den ArbGeb! Der Kranke kann nix dafür!

M
Mainpower

10.02.2010 um 09:28 Uhr

@DJ, ersten 6 Wochen Krank geschriben. OK, dann nur noch sporadisch telefonisch gemeldet. Im Dezember eine Abmahnungwegen Nichtvorlage einer Bescheinigung! Das alles seit August! Ich denke dass da selbst ein Richter dem AG recht gibt. Deine Antwort geht an der Realität vorbei.

N
NiemandXXL

10.02.2010 um 10:06 Uhr

na super, erstens bekommt man nach 6 Wochen keine regelmäßige AU Bescheinigung mehr, da man dann einen Auszahlschein für die Kasse bekommt. Den sollte man ja nicht beim AG vorlegen, weil hier auch eine Diagnose drauf steht. Es reicht daher, daß man dem AG mitteilt, daß man bis auf weiteres krank ist, und kann gegebenenfalls noch vereinbaren, daß man ab in bestimmten Abständen anruft und mitteilt, ob ein Ende der AU absehbar ist.

Ich bin jetzt echt froh, daß mein AG nicht auf solche Ideen kam, da ich im letzen Jahr auch wegen meines Rückens 6 Monate krank war. Ich konnte durchaus noch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, und man konnte mich durchaus auch mal Abends in einer Wirtschaft finden. Disko ist in meinem Alter nicht mehr so in, hätte ich aber duchaus gemacht wenn ich jünger wäre. Starke Schmerzmittel können da so einiges leisten. Einen 8 Stunden Bürotag schaffe ich aber auch erst drei Monate nach meiner Versteifungs-OP. Wenn der Arzt ihm weiter einen Auszahlschein ausstellt wird er schon wissen warum.

Ich würde als zuständiger BR prüfen, ob ein Gutachten des MDK vorliegt, das die Kündigung rechtfertigt, und wenn nicht mit dieser Begründung wiedersprechen. Wenn es ein enssprechendes Gutachten gibt würde ich die Frist verstreichen lassen, da ich nicht weis und auch nicht überprüfen kann was andere Gutachter dazu sagen.

Gruß Joachim

K
Kölner

10.02.2010 um 10:09 Uhr

@all Neben den niedlichen und seichten Hinweisen von unserem 'AltenHeini' erscheint mir DonJohnsons 143384-Antwort, erster Teil, die einzig richtige! Dieser BR macht sich die Gedanken des AG - vor allem der Hinweis auf die Kollegen und die Fotos aus dem Internet und die mögliche Entschuldigungsklausel empfinde ich auch als starken Tobak!

@mainpower Ich zweifel ein wenig, ob Du je einem ArbG-Prozess beigewohnt hast. Fristlos geht hier gar nichts...

P
paula

10.02.2010 um 10:48 Uhr

naja mit der Nichtvorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat der AN ggf. schon ein Problem (siehe LAG Sachsen Az.: 3 Sa 449/95). Anrufen alleine reicht da nicht unbedingt....

K
Kölner

10.02.2010 um 11:01 Uhr

@paula Da hast Du natürlich sowas von Recht... ...nur wird die Nachweispflicht regelmäßig bei langer Krankheit von einem ArbG nicht mit einer fristlosen Kündigung bewehrt!

P
paula

10.02.2010 um 12:42 Uhr

@Kölner

auch wahr (deshalb auch meine Einschränkung mit "ggf.") ....

....aber der AG hat hier schon einmal schriftlich abgemahnt. Und was sonst so gelaufen ist kennen wir nicht. Thekla schreibt ja lieber über Discobesuche & co. Der Sachverhalt um die Nachweispflichten finde ich viel spannender....

T
Thekla

10.02.2010 um 22:43 Uhr

Hallo, bin gerade erst aus dem Schneechaos heimgekehrt... Erstmal: Danke für die Antworten! Zu der vorhergehenden Frage gibt es doch noch was zu sagen: Ja, es gibt eine Vorge- schichte. Der AN ist seit 4 Jahren in der Firma beschäftigt und war jeweils in jedem Jahr zwischen 12 und 15 Wochen krankgeschrieben. Die Krankschreibungen in 2009 - v o r August, beliefen sich auch schon auf insgesamt 6 Wochen. Der Arbeitgeber hat - wie schon ausgeführt, im Dezember eine Abmahnung erteilt, weil er nicht - wie gefordert - eine schriftliche "Bescheinigung" erhalten hat. Wir haben übrigens in der heutigen Sitzung beschlossen, die Frist verstreichen zu lassen... Dennolch, falls jemand dies hier noch mal liest: Wie wird denn korrekterweise eine länger als 6 Wochen dauernde Krankheit angezeigt? Das haben wir uns heute auch gefragt... Thekla

Ihre Antwort