Hallo,
wie würdet Ihr entscheiden?
Einem AN, der sei August 09 krank ist, soll außerordentlich, ggfls. ordentlich gekündigt werden. Die ersten 6 Wochen wurde er ordnungsgemäß krankgeschrieben, seitdem kommen sporadische, telefonische Meldungen. Eine Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Bescheinigung wurde im Dezember ausgesprochen. Zudem sind jetzt noch Fotos im Internet aufgetaucht, die den AN feiernd in einer Disco zeigen. Darauf wurde er angesprochen und hat angegeben, dass er viel laufen solle....
Nun gibt es unter dem BR Uneinigkeit: Die einen finden eine außerordentliche Kündigung (trotz Disco) nicht in Ordnung und stehen auf dem Standpunkt, dass man sich mit "Rückenschmerzen" durchaus derart in der Öffentlichkeit zeigen kann...
Meine Meinung ist eine andere, zumal sich die beiden Kollegen des kranken AN, die die Arbeit permanent "auffangen" müssen, sich ebenfalls an uns gewandt haben, mit dem Hinweis, "wir können auch bald nicht mehr". Wie würdet ihr diese Angelegenheit "angehen"? Vor allem die Fotos geben mir zu denken...dafür "Entschuldigungen" gegenüber den beiden anderen Kollegen zu finden, erscheint mir fast unmöglich.
Gibt es eigentlich Urteile darüber, was ein kranker Arbeitnehmer in seiner "Freizeit" alles so darf, ohne eine Kündigung zu riskieren?
Danke und Grüße
Sushi