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Resturlaub 2009

K
kassandra
Jan 2018 bearbeitet

Dem Betriebsrat wurde mündlich zugesichert, dass der Resturlaub von 2009 beim Antritt Ende Dezember mit Überhang 2010 genehmigt wird. Jetzt wurde festgestellt, dass für Januar bereits der neue Urlaub abgezogen wurde. Gibt es eine rechtliche Grundlage?

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Community-Antworten (7)

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Erwin

09.02.2010 um 19:15 Uhr

schaue einmal ins Bundesurlaubsgesetz zum Thema Übetragung von Urlaub ins neue Urlaubsjahr. Weiter google mal das Thema.

Letztlich, man sollte sich solche Zusagen immer schriftlich geben lassen. Zu Schluss noch der Hinweis, hat der AG diese Zusage gegenüber dem BR gemacht wäre es eine für den BR einklagbare Regelungsabrede. Das gibt es keine besondere Form

http://www.regelungsabrede.de/

http://www.dhv-cgb.de/dhv_data/info/infoblaetter/pdf/Regelungsabrede.pdf

B
braker

09.02.2010 um 19:40 Uhr

Hallo Kassandra,

ein kleiner Tip zum Thema fürs nächste Mal: Im kaufmännischen gibt es ein Brief der nennt sich kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Man faßt den Inhalt des Gesprächs zusammen und über gibt es (am Besten immer beweisbar) den Gesprächspartner. Entweder wiederspricht er oder hat später dann Probleme warum er nicht wiedersprochen hat.

K
Kriegsrat

09.02.2010 um 19:53 Uhr

es gab früher mal in grauer vorzeit einen überlieferten brauch, der nannte sich "monatsgespräch" da wurde auch ein protokoll angefertigt, das dem AG im anschluß zugestellt wurde in dem derartige aussagen auch für die nachwelt festgehalten wurden

und wenn der AG im vorfeld irgendwo zwischen tür und angel oder beim vertraulichen plausch mit einzelnen BR-mitgliedern aussagen traf, wurden die themen im monatsgespräch nochmal angesprochen und die aussagen des AG hierzu ins protokoll genommen

E
Erwin

09.02.2010 um 19:57 Uhr

Troisdorfer

Seid wann kann der Betriebsrat Urlaub genehmigen ???

Wer behauptet denn hier dass????

Es geht dem Fragesteller darum, dass der AG gegenüber dem BR Zusagen gemacht hat, also eine beklgbare Regelungsabrede getroffen hat, und nun gegen die verstößt. Der AN bittet den BR um Hilfe "§ 85 BetrVG" und der will nun handeln, was zu begrüßen ist.

Gibt es bei Dir ggf. Schulungsbedarf???

E
Erwin

09.02.2010 um 20:17 Uhr

Troisdorfer

nochmals, wer hat wo, außer Dir, etwas davon geschrieben, dass der BR hier Urlaub genehmigen soll/ will oder wollte.

Der Br hat etwas, hier Verstoß gegen das Gesetz und gegen eine Regelungsabrede festgestellt und stellt nun die berechtigte Frage darf der AG das bzw. was kann der BR machen.

Die Regelungsabrede, kann wie ja auch vielleicht die bekannt nur der BR in Anspruch nehmen, nicht der AN. Also, alles außer Deiner zwei Nachfragen OK

T
TROISDORFER

09.02.2010 um 20:50 Uhr

Erwin,hat immer Recht ...

E
Erwin

09.02.2010 um 21:29 Uhr

Nee, nicht immer, was auch gut so ist. Aber in diesem Fall .....

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