Erstellt am 09.02.2010 um 18:15 Uhr von erwin
schaue einmal ins Bundesurlaubsgesetz zum Thema Übetragung von Urlaub ins neue Urlaubsjahr. Weiter google mal das Thema.
Letztlich, man sollte sich solche Zusagen immer schriftlich geben lassen. Zu Schluss noch der Hinweis, hat der AG diese Zusage gegenüber dem BR gemacht wäre es eine für den BR einklagbare Regelungsabrede. Das gibt es keine besondere Form
http://www.regelungsabrede.de/
http://www.dhv-cgb.de/dhv_data/info/infoblaetter/pdf/Regelungsabrede.pdf
Erstellt am 09.02.2010 um 18:40 Uhr von braker
Hallo Kassandra,
ein kleiner Tip zum Thema fürs nächste Mal:
Im kaufmännischen gibt es ein Brief der nennt sich kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Man faßt den Inhalt des Gesprächs zusammen und über gibt es (am Besten immer beweisbar) den Gesprächspartner. Entweder wiederspricht er oder hat später dann Probleme warum er nicht wiedersprochen hat.
Erstellt am 09.02.2010 um 18:53 Uhr von kriegsrat
es gab früher mal in grauer vorzeit einen überlieferten brauch, der nannte sich "monatsgespräch"
da wurde auch ein protokoll angefertigt, das dem AG im anschluß zugestellt wurde
in dem derartige aussagen auch für die nachwelt festgehalten wurden
und wenn der AG im vorfeld irgendwo zwischen tür und angel oder beim vertraulichen plausch mit einzelnen BR-mitgliedern aussagen traf, wurden die themen im monatsgespräch nochmal angesprochen und die aussagen des AG hierzu ins protokoll genommen
Erstellt am 09.02.2010 um 18:57 Uhr von erwin
Troisdorfer
>>>> Seid wann kann der Betriebsrat Urlaub genehmigen ???
Wer behauptet denn hier dass????
Es geht dem Fragesteller darum, dass der AG gegenüber dem BR Zusagen gemacht hat, also eine beklgbare Regelungsabrede getroffen hat, und nun gegen die verstößt. Der AN bittet den BR um Hilfe "§ 85 BetrVG" und der will nun handeln, was zu begrüßen ist.
Gibt es bei Dir ggf. Schulungsbedarf???
Erstellt am 09.02.2010 um 19:17 Uhr von erwin
Troisdorfer
nochmals, wer hat wo, außer Dir, etwas davon geschrieben, dass der BR hier Urlaub genehmigen soll/ will oder wollte.
Der Br hat etwas, hier Verstoß gegen das Gesetz und gegen eine Regelungsabrede festgestellt und stellt nun die berechtigte Frage darf der AG das bzw. was kann der BR machen.
Die Regelungsabrede, kann wie ja auch vielleicht die bekannt nur der BR in Anspruch nehmen, nicht der AN. Also, alles außer Deiner zwei Nachfragen OK
Erstellt am 09.02.2010 um 19:50 Uhr von Troisdorfer
Erwin,hat immer Recht ...
Erstellt am 09.02.2010 um 20:29 Uhr von erwin
Nee, nicht immer, was auch gut so ist. Aber in diesem Fall .....