Hallo,
unser Betrieb befindet sich seit Feb 2009 in Kurzarbeit.
Nun hat die Geschäftsleitung entschieden, dass der Resturlaub 2009
anteilig der Kurzarbeitstage 2009 bis maximl zum gesetzlichen Mindesturlaub
gekürzt werden soll.
Wenn wir als Betriebsrat uns hierzu eine juristische Beratung einholen wollen,
ist dies möglich?
wer zahlt die kosten für die Beratung?