W.A.F. LogoSeminare

Coronaprämie Rückzahlung

H
hatschi
Jan 2021 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, der AG bezahlt eine Coronaprämie mit den Hinweis " Rückzahlbar bei Kündigung durch AN in einem 3 Monatszeitraum nach Auszahlung". Ist dies so rechtens?

30801

Community-Antworten (1)

N
nicoline

20.01.2021 um 16:27 Uhr

Hatschi, kommt darauf an, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Prämie gezahlt wurde....

Ihre Antwort