Rückzahlung Zuschlagsausfall
Wir sind seit Oktober 2006 im Betriebsrat. Durch die BR Arbeit gehen uns Zuschläge verloren. Nun ist es so, dass wir das Thema im April bei der GL angesprochen haben. Nun wurde ein Vergleich für folgende Zeiträume gemacht: das Jahr 2006 im Vergleich zum Jahr 2007 (welches ja noch nicht zu Ende ist). Die durchschnittlichen Zuschläge wurden verglichen und rückwirkend ab April 2007 steuerpflichtig gezahlt.
Nun meine Frage: haben wir einen Anspruch auf Rückzahlung ab Oktober 2006, denn seit dem fehlen uns ja die Zuschläge????
Community-Antworten (2)
03.12.2007 um 14:00 Uhr
Hallo Blackwitch,
im Fitting zu § 37 BetrVG RN 57 " Wenn das BR Mitglied sein Amt auch unentgeltlich auszuüben hat, so darf seine Tätigkeit doch nicht zu einer Schmälerung seines Arbeitseinkommens führen. Das BR Mitglied hat, vielmehr, sofoern seine BR Tätigkeit während der Arbeitszeit erforderlich war, Anspruch auf das Arbeitsentglet, das es erzielt haben würde, wenn es gearbeitet hätte. (Lohnausfallprinzip). Es hat Anspruch auf Fortzahlung seines individuellen Arbeitsentgelts. Liegen die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 vor, so bleibt der Lohnanspruch bestehen. Die notwendige Arbeitsversäumnis ist wie geleistete Arbeit zu vergüten."
MfG Angi1
03.12.2007 um 23:27 Uhr
@blackwitch Könnt ihr belegen, das ihr die Zuschläge im April 2007 nachgefordert habt?
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