W.A.F. LogoSeminare

FFP 2 Masken

T
Tricky
Jan 2021 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen,

Ich habe zwei Fragen: Müssen Mitarbeiter im Einzelhandel arbeiten, obwohl der Laden zu hat, bis auf Ware herausgeben, auch durchgehend FFP 2 Masken tragen?

Und

Müssen Kinder FFP 2 Masken tragen?

Bitte um Hilfe . Danke.

21805

Community-Antworten (5)

C
celestro

20.01.2021 um 15:35 Uhr

Woraus sollte sich so eine Pflicht ergeben? Mal in die entsprechenden Verordnungen schauen. In Bayern vermutlich schon, in NRW muss man ja anscheinend nur OP-Masken tragen.

B
BRHamburg

21.01.2021 um 04:59 Uhr

Wenn man den Berichten in den Medien glauben will, müssen in Bayern nur die Kunden FFP2 Masken tragen. In den anderen Bundesländern dürften OP Masken das Mindestmaß erfüllen. Aber wie Celestro schon gesagt hat, schaut in die Verordnung eures Bundesländes.

P
paula

21.01.2021 um 10:32 Uhr

ab nächste Woche werden wir wohl die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung von Hubertus Heil haben. Dort unter § 3... § 3 Mund-Nasen-Schutz

(1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen,

  1. wenn die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden kön- nen, oder

  2. wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder

  3. wenn bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist oder Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.

Daher müsste man danach hier noch mal genau auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort schauen

C
celestro

21.01.2021 um 11:28 Uhr

"Daher müsste man danach hier noch mal genau auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort schauen"

eigentlich nicht, denn:

"(1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen,"

zeigt ja schon, das auch andere Masken möglich sind.

P
paula

21.01.2021 um 12:25 Uhr

viel Spass mit dem Absatz 2: (2) Der zur Verfügung gestellte medizinische Gesichtsmasken muss bis einschließlich 25. Mai 2021 den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. L 169, 12.7.1993, S. 1), die zuletzt durch Artikel 2 der Richtlinie 2007/47/EG (ABl. L 247 vom 21.9.2007, S.21) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechen. Ab dem 26. Mai 2021 muss der medizinische Gesichtsmasken nach Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verord- nung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1; L 117 vom 3.5.2019, S. 9; L 334 vom 27.12.2019, S. 165), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/561 (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 18) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Die FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken müssen der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 51) oder der Medizinischer Bedarf Versorgungssi- cherstellungsverordnung vom 25. Mai 2020 (BAnz AT 26.05.2020 V1) genügen.

:)

Vergleichbar sind z.B. in Bayern auch KN95 Masken. Aber Communitymaßnahmen sind raus

Ihre Antwort