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Tragedauer von FFP2 Masken oder OP Masken

B
BRHamburg
Jan 2021 bearbeitet

Gibt es eine gesetzliche Regelung wie lange man die Masken tragen darf, bevor der AG eine Pause ermöglichen muss? Es geht nicht darum, daß man eine Maske nur einmal nutzen soll. Sonder darum wie lange ein AN diese Masken ohne Unterbrechung tragen darf.

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Community-Antworten (5)

T
takkus

22.01.2021 um 10:52 Uhr

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Logo-Physio-Ergo/Corona-Tragedauer-FFP2.html#:~:text=Die%20maximale%20Tragezeit%20betr%C3%A4gt%20grunds%C3%A4tzlich,anschlie%C3%9Fender%20Mindesterholungsdauer%20von%2030%20Minuten.

OP- Maske gibt es meiner Ansicht nach keine Tragedauerbeschränkung, hängt aber von der Durchfeuchtung des Materials ab, denn dadurch lässt die Schutzwirkung nach.

G
ganther

22.01.2021 um 18:33 Uhr

wir haben von unserer BG (leider) die Rückmeldung erhalten, dass es sich hier aber um eine Meinung der BGW handelt, die nicht voll geteilt wird. Es müsste berücksichtig werden, dass die Tätigkeit in der Gesundheitsvorsorge eine eher körperlich schwere sei. Bei einer Verwaltungstätigkeit könne man keine festen Vorgaben machen

K
krambambuli

22.01.2021 um 18:42 Uhr

Besinnt euch auf eure eigene Kraft. Ihr seid doch in der Mitbestimmung. Was hindert euch, eine klare Forderung zu Stellen und ggf. mit der Einigungsstelle zu drohen.

M
maumau73

26.01.2021 um 10:28 Uhr

ffp Masken wurde oben schon alles Relevante genannt. OP-Masken gibt die DGVO eine Empfehlung bei schwerer Arbeit: 120 Minuten tragen und einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten. Bei leichter Arbeit 180 Minuten und einer Erholungszeit von 30 Minuten (Erholungszeit ist keine Pause!) Quelle: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/biologisch/kobas/tragezeitbegrenzung_kobas_27_05_2020.pdf

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