W.A.F. LogoSeminare

Masken und Temperatur Prüfung

M
mitleidenschaft
Mai 2020 bearbeitet

Unser Unternehmenspräsident hat beschlossen, dass weltweit alle 5000 Mitarbeiter Masken tragen sollten, wenn die

A. Nicht in einem Büro ganz allein arbeiten

B. Durch die Halle laufen

C. Arbeiten in der Produktion - wir bekommen die Arbeitsplätze nicht genügend weit aus einander.

Die örtliche Leitung möchte dies auf die Liste der Sicherheitsausrüstung setzen (wir fertigen und tragen bereits Sicherheitsschuhe, Brille und Handschuhe).

Wir sind damit nicht einverstanden. Sie sind dabei, Stoffmasken für uns zu bestellen, weil wir in die normalen Masken schwitzen und die Leitung Angst hat nicht genügend Einwegmasken zu haben.

  1. was ist unser Argument dagegen - wir können nicht einfach nein sagen - andere Schwesterstandorte in Deutschland haben bereits zugestimmt (es sind einzeln GmbHs wir haben kein KBR, rechtlich geprüft)

  2. wir in den letzten 2 Monaten gesehen haben, dass die Mitarbeiter nicht genügend Abstand halten

  3. Wir hatten keinen Koronavorfall in unserem Haus.

  4. wer washed die, wir selbst- dann hätten wir eine Entschädigung Die Firma - ich will doch nicht die gebauchte Maske von ein Kollege nutzen müssen.

Sie wollen auch in dieser Zuge Temperaturkontrollen einführen (ohne den Namen des Mitarbeiters und die Temperatur zu notieren).

Wir haben das Gefühl, dass dies unter Haus Hausordnung fehlt, und wir sind nicht damit einverstanden. Können wir das ohne Probleme stoppen? Sie werden wahrscheinlich vor Gericht gehen müssen, da es der Firmenpräsident war und unser BGHM und die Regierung dieser Art von Sicherheitsmaßnahme zustimmen.

Der Personalleiter hat sich in der Vergangenheit geweigert, dies zu tun, und denjenigen erlaubt, Masken zu tragen, wenn sie es wollten. Auch wollte sie keine Temperaturkontrollen durchführen - sie wohnt eine Stunde entfernt und muss um 6 Uhr bei der Arbeit sein, um dies zu tun, bevor wir das Gebäude betreten.

Was nun?

43109

Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

08.05.2020 um 09:46 Uhr

In der Mitbestimmung seid ihr allemal (87.1.1+7 BetrVG). Entscheident dürfte sein, ob ihr selbst einen durchführbaren Vorschlag habt, wie der Gesundheitsschutz sicher gestellt werden kann.

S
seehas

08.05.2020 um 10:10 Uhr

Weshalb habt ihr ein Problem damit, dass sich der Arbeitgeber aktiv um eure Gesundheitsvorsorge kümmert? Laut der neuen Arbeitsschutzrichtlinie ist es zwingend vorgeschrieben einen Atemschutz zu tragen der Mund und Nase bedeckt, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ich kenne Betriebe, die haben auf Schichtsystem umgestellt. Eine Schicht von 05:00 bis 12:00, die andere von 12:00 bis 19:00. Dadurch ist immer nur die Hälfte der Mitarbeitenden anwesend und die Abstände können eingehalten werden. Stoffmasken sind kein Problem, wenn sie bei 95 Grad gewaschen werden können sie auch unbedenklich von anderen Kollegen getragen werden. Wenn ihr sie selbst wascht, was logistisch sicher einfacher ist, könnt ihr ja eine Entschädigung vereinbaren. Allerdings würde ich mir hier keine Riesensummen erhoffen.

K
Kjarrigan

08.05.2020 um 10:19 Uhr

Das Problem wird immer sein, dass Eure Argumente dagegen immer gegen das Gegenargument . Gesundheitsschutz laufen wird. Ob es letztendlich schützt ist fast schon egal - es schadet ja auch nichts. Die Diskussion wird sich im Kreis drehen und als Gegner werdet ihr dann doof dastehen / dargestellt.

Also müsstet ihr etwas anderes finden - z.B. Datenschutz Nicht bei der Maske, aber bei der Temperaturmessung - z.B. durch Wärmebildkamera oder auch der systematischen Eingangskontrolle. Ich habe unserem Chef auch gesagt: Meine Gesundheitsdaten (und sei es nur die Temperatur) gehört mir und geht dem AG nichts an. Außerdem gibt das ein riesiges Gerede, wenn MA XY nach Hause geschickt wird, weil der eine Temratur von xx Grad hat.

Zum Thema Datenschutz hier ein Link mit Ausführungen / Argumenten

https://www.noerr.com/de/newsroom/news/datenschutz-und-coronavirus-pravention

T
takkus

08.05.2020 um 10:21 Uhr

Was wäre denn Euer Vorschlag zum Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden?

C
celestro

08.05.2020 um 10:53 Uhr

Aufgrund der schon genannten Richtlinie, werdet Ihr den Mund-Nasen-Schutz vermutlich nicht verhindern können. Es sei denn, durch Schichtarbeit würden sich die Abstände einhaltlen lassen. Schichtarbeit ist aber nicht gut für die Gesundheit und sofern es nur eine Früh- und eine Spätschicht gibt, werdet Ihr ggf. nicht einmal eine Schichtzulage bekommen.

C
Catweazle

08.05.2020 um 11:45 Uhr

So wie ich es verstanden habe ist der Betriebsrat dagegen hat aber keine Ahnung warum.

P
Pjöööng

08.05.2020 um 11:50 Uhr

Ihr solltet vor Allem darauf achten, wo Ihr Mitbestimmung habt und wo nicht. Bei den Dingen die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS geregelt sind werdet Ihr mur wenig mitbestimmen können (also z.B. die Farbe der Masken oder ähnliches). Ich würde Euch dringendst empfehlen dieses Papier mal zu lesen, dann hätte sich nämlich zumindest ein Punkt in Deinem Beitrag bereits erübrigt.

Beim Rest wäre mir persönlich dann auch wichtig dass der Unternehmenspräsident mit der Erkenntnis rausgeht "Hätte ich bloß früher mit denen gesprochen, dann hätte das alles viel einfacher funktioniert."

NB
nicht brauchen

11.05.2020 um 12:40 Uhr

Das mit den Masken alleine wäre wahrscheinlich kein Problem. Allerdings schreibt "mitleidenschaft" dass bereits (Schutz?)-Brillen getragen werden. Die beschlagen, wenn man schwitzt.

T
takkus

11.05.2020 um 13:43 Uhr

Die Maske auf der Haut der Nase sowie rechts und links des Riechkolbens mit einem einfachen hautverträglichen Pflasterstreifen abdichten. Dann geht's.

Ihre Antwort