W.A.F. LogoSeminare

AG verlangt Verkürzung des befristeten Vertrages - Mitbestimmungsrecht?

E
elchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR's,

ich habe da ein Problem mit der MBR.

Der AG möchte, dass ein Kollege eine Kürzung eines befristeten Arbeitsvertrages von zwei auf ein Jahr aktzeptiert. Was kann ich als BR unternehmen bzw. habe ich hier ein Mitbestimmungsrecht und hätte ich vorher angehört werden müssen?

Wir sind eine kleine Firma und schwanken durch Aushilfen zwischen 18 und 23 Mitarbeitern. Ich bin ein 1-köpfiger BR.

4.045011

Community-Antworten (11)

R
rolfo

09.02.2010 um 17:22 Uhr

Der Kollege hat das Recht auf Vertragserfüllung. Wenn er sich mit dem Arbeitgeber auf eine kürzere Zeit einigt bist du aussen vor. Genau wie beim Aufhebungsvertrag.

E
Erwin

09.02.2010 um 17:38 Uhr

elchen

ihr solltet den AN über seine Rechte, hier Vertragerfüllung aufklären und ihn unterstützen und sollte eine freie Dauerstelle geben ihn auffordern sich zu bewerben.

Dem AN erklären, dass für ihn eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wegen des Rechtschutzes sehr sinnhaft wäre. Denn ich sehe Probleme kommen.

Falls der AG mit einer Änderungskündigung kommt, dieser wiedersprechen und den AN aufklären, dass er sie NUR unter Vorbehalt annehmen sollte, dann sofort zum Anwalt und klagen.

K
Kriegsrat

09.02.2010 um 17:39 Uhr

du könntest ihn aber beraten daß der kollege hier gar nichts unterschreiben muß....

das lustige wäre ja sachgrundlose befristung auf 2 jahre AG legt zwischendrin einen neuen, sachgrundlos befristeten AV vor, der nur noch ein jahr gelten soll AN unterschreibt den neuen und hätte dadurch einen unbefristeten vertrag, da die sachgrundlose befristung unwirksam wäre.. (§ 14 Abs,2 TzBfG)

E
elchen

09.02.2010 um 18:03 Uhr

@kriegsrat

... das wäre cool. Aber der AG beruft sich dann direkt auf Nr. 1 "Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht."

@alle Alle unsere neuen Mitarbeiter bekommen erstmal nur Zweijahresverträge.

Aber wie es immer so im Leben ist. Wenn der Kollege sich nicht auf die Verkürzung einlässt, wird er in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt.

Danke euch allen elchen

D
DonJohnson

09.02.2010 um 18:05 Uhr

@elchen Was steht denn im AV? Steht da eine sachbegründete Befristung oder nicht? Und nur darauf kommt es letztendlich an ;-)

E
Erwin

09.02.2010 um 18:28 Uhr

elchen

Hier wäre es doch einmal angebracht dieses alles zu dokumetieren und dann der nächsten Einstellung genau mit diesen Argumenten widersprechen. Dann kann der AG ja vor das ArbG gehen. Ich denke dort wird ihm ein Richter einmal ganz deutlich etwas sagen, auch wenn er dann letztlich wohl die Zustimmung ersetzen wird, weil kein ordnungsgemäßer Versagungsgrund. Doch der AG hat einmal Klartext gehört. Und ein gute BR nimmt dann auch Kontakt zu den Medien auf und weisst diese auch eine interessante Verhandlung hin. Dann gibt es auch von den Medien noch auf die Ohren des AG, hin und wieder führt dieses ja zum Nachdenken und Erfolg.

PS: Selbstverständlich bei solchen AG auch alle andere MB sehr ernst und genau nehmen. Also auf EInhaltung des ArbZG achten und ggf. die Aufsichtsbehörden einschalten und bei Mehrarbeit einmal NEIN sagen. Auch einmal NEIN sagen mit dem Hinweis, wir haben zur Zeit wegen des Themas "Umgang des AG mit ArbV/ Befristungen isw. keine Zeit das Thema Mehrarbeit abschließend zu behandeln" dahe rmüssen wird dieses verschieben.

D
DonJohnson

09.02.2010 um 18:30 Uhr

@erwin Könntest du diesen Widerspruch bitte mal rechtsgültig formulieren? Nur so für mich, damit ich weiß worauf du hinaus willst...

E
Erwin

09.02.2010 um 19:06 Uhr

DJ

ich habe doch darauf hingewiesen, dass das ArbG diese Grund wohl verwerfen würde und daher die Ersatzzustimmung geben.

Doch die Arbeitsrichter die ich erlebt habe und / oder kenne, würden trotzdem dem AG deutliche Wort sagen. Also zum Ausdruck bringen, dass sein handeln zwar rechtlich wohl nicht angreifbar wäre (war ja das Handeln von xxl-Schlecker auch nicht, trotzdem gab es auf die Ohren) aber nicht verständlich und daher auch schwer zu akzeptieren.

Genau darauf käme es hier aber ja an.

Man sollte sich aus dem fortgesetzen Handeln des AG, also z.B. Nachteile für Beschäftigte da er die immer unter Druck setzt und "zwingt" die ArbV zu ändern usw.

Also, ich bin mir sicher, so was man dort hört oder "zwischen den Zeilen ließt" bekäme ich, nach sammeln der "unTaten des AG" eine Begründung die sich gut anhört auch wenn sie letztlich nicht Gerichtsfest wäre. Sie sollte ja nur nicht offensichtlich rechtswidrige sein. Ich würde mir als BR bei der Formulierung auch nich einen "schlitzohrigen" RA hinzuziehen.

Für den Anfang würde es vielleicht ja auch schon helfen einmal den Kontakt zu Medien zu suchen. Die hauem ja zur Zeit gerne auf AG ein ;-)))

D
DonJohnson

09.02.2010 um 19:25 Uhr

@erwin Und das meinst du ernst? Ich mache mir Sorgen um dich...

E
Erwin

09.02.2010 um 19:37 Uhr

DJ

...kein Grund, machmal mus man als BR auch etwas riskieren und seltsame Wege gehen, auch wenn er steinig ist und kurz vor dem Abgrund endet.

Wie oft gehen AG solche Wege und bekommen dann auf die Ohren!!

Wichtig ist nur, dass man sich einen der möglichen Gründe für die Zustimmungsverweigerung sucht und diese bieeeeeeeeeeeeeeegggt. also auch bis kurz vor dem zerbrechen. ;-))

D
DonJohnson

09.02.2010 um 20:09 Uhr

@erwin Wichtig ist nur, dass man sich einen der möglichen Gründe für die Zustimmungsverweigerung sucht und diese bieeeeeeeeeeeeeeegggt. also auch bis kurz vor dem zerbrechen. ;-)) Entschuldige bitte, aber dafür bin ich sowas von gar nicht, das glaubste nicht!!!

Ich bluffe nciht - ich wende das was mir die Gesetze geben an - nicht mehr nciht weniger. Ok, ich interpretiere vielleicht in strittigen Fällen anders als der AG - die Überprüfung obliegt dann ihm. Aber vom "biegen" halte ich mich echt fern. Ich finde ein solches Verhalten mitunter auch unsäglich von Gremien...

Das ist meine Meinung...

Ihre Antwort