Erstellt am 09.02.2010 um 16:22 Uhr von rolfo
Der Kollege hat das Recht auf Vertragserfüllung. Wenn er sich mit dem Arbeitgeber auf eine kürzere Zeit einigt bist du aussen vor. Genau wie beim Aufhebungsvertrag.
Erstellt am 09.02.2010 um 16:38 Uhr von erwin
elchen
ihr solltet den AN über seine Rechte, hier Vertragerfüllung aufklären und ihn unterstützen und sollte eine freie Dauerstelle geben ihn auffordern sich zu bewerben.
Dem AN erklären, dass für ihn eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wegen des Rechtschutzes sehr sinnhaft wäre. Denn ich sehe Probleme kommen.
Falls der AG mit einer Änderungskündigung kommt, dieser wiedersprechen und den AN aufklären, dass er sie NUR unter Vorbehalt annehmen sollte, dann sofort zum Anwalt und klagen.
Erstellt am 09.02.2010 um 16:39 Uhr von kriegsrat
du könntest ihn aber beraten
daß der kollege hier gar nichts unterschreiben muß....
das lustige wäre ja
sachgrundlose befristung auf 2 jahre
AG legt zwischendrin einen neuen, sachgrundlos befristeten AV vor, der nur noch ein jahr gelten soll
AN unterschreibt den neuen und hätte dadurch einen unbefristeten vertrag,
da die sachgrundlose befristung unwirksam wäre..
(§ 14 Abs,2 TzBfG)
Erstellt am 09.02.2010 um 17:03 Uhr von elchen
@kriegsrat
... das wäre cool. Aber der AG beruft sich dann direkt auf Nr. 1
"Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht."
@alle
Alle unsere neuen Mitarbeiter bekommen erstmal nur Zweijahresverträge.
Aber wie es immer so im Leben ist. Wenn der Kollege sich nicht auf die Verkürzung einlässt, wird er in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt.
Danke euch allen
elchen
Erstellt am 09.02.2010 um 17:05 Uhr von DonJohnson
@elchen
Was steht denn im AV? Steht da eine sachbegründete Befristung oder nicht? Und nur darauf kommt es letztendlich an ;-)
Erstellt am 09.02.2010 um 17:28 Uhr von erwin
elchen
Hier wäre es doch einmal angebracht dieses alles zu dokumetieren und dann der nächsten Einstellung genau mit diesen Argumenten widersprechen. Dann kann der AG ja vor das ArbG gehen. Ich denke dort wird ihm ein Richter einmal ganz deutlich etwas sagen, auch wenn er dann letztlich wohl die Zustimmung ersetzen wird, weil kein ordnungsgemäßer Versagungsgrund. Doch der AG hat einmal Klartext gehört. Und ein gute BR nimmt dann auch Kontakt zu den Medien auf und weisst diese auch eine interessante Verhandlung hin. Dann gibt es auch von den Medien noch auf die Ohren des AG, hin und wieder führt dieses ja zum Nachdenken und Erfolg.
PS: Selbstverständlich bei solchen AG auch alle andere MB sehr ernst und genau nehmen. Also auf EInhaltung des ArbZG achten und ggf. die Aufsichtsbehörden einschalten und bei Mehrarbeit einmal NEIN sagen. Auch einmal NEIN sagen mit dem Hinweis, wir haben zur Zeit wegen des Themas "Umgang des AG mit ArbV/ Befristungen isw. keine Zeit das Thema Mehrarbeit abschließend zu behandeln" dahe rmüssen wird dieses verschieben.
Erstellt am 09.02.2010 um 17:30 Uhr von DonJohnson
@erwin
Könntest du diesen Widerspruch bitte mal rechtsgültig formulieren? Nur so für mich, damit ich weiß worauf du hinaus willst...
Erstellt am 09.02.2010 um 18:06 Uhr von erwin
DJ
ich habe doch darauf hingewiesen, dass das ArbG diese Grund wohl verwerfen würde und daher die Ersatzzustimmung geben.
Doch die Arbeitsrichter die ich erlebt habe und / oder kenne, würden trotzdem dem AG deutliche Wort sagen. Also zum Ausdruck bringen, dass sein handeln zwar rechtlich wohl nicht angreifbar wäre (war ja das Handeln von xxl-Schlecker auch nicht, trotzdem gab es auf die Ohren) aber nicht verständlich und daher auch schwer zu akzeptieren.
Genau darauf käme es hier aber ja an.
Man sollte sich aus dem fortgesetzen Handeln des AG, also z.B. Nachteile für Beschäftigte da er die immer unter Druck setzt und "zwingt" die ArbV zu ändern usw.
Also, ich bin mir sicher, so was man dort hört oder "zwischen den Zeilen ließt" bekäme ich, nach sammeln der "unTaten des AG" eine Begründung die sich gut anhört auch wenn sie letztlich nicht Gerichtsfest wäre. Sie sollte ja nur nicht offensichtlich rechtswidrige sein. Ich würde mir als BR bei der Formulierung auch nich einen "schlitzohrigen" RA hinzuziehen.
Für den Anfang würde es vielleicht ja auch schon helfen einmal den Kontakt zu Medien zu suchen. Die hauem ja zur Zeit gerne auf AG ein ;-)))
Erstellt am 09.02.2010 um 18:25 Uhr von DonJohnson
@erwin
Und das meinst du ernst? Ich mache mir Sorgen um dich...
Erstellt am 09.02.2010 um 18:37 Uhr von erwin
DJ
...kein Grund, machmal mus man als BR auch etwas riskieren und seltsame Wege gehen, auch wenn er steinig ist und kurz vor dem Abgrund endet.
Wie oft gehen AG solche Wege und bekommen dann auf die Ohren!!
Wichtig ist nur, dass man sich einen der möglichen Gründe für die Zustimmungsverweigerung sucht und diese bieeeeeeeeeeeeeeegggt. also auch bis kurz vor dem zerbrechen. ;-))
Erstellt am 09.02.2010 um 19:09 Uhr von DonJohnson
@erwin
*Wichtig ist nur, dass man sich einen der möglichen Gründe für die Zustimmungsverweigerung sucht und diese bieeeeeeeeeeeeeeegggt. also auch bis kurz vor dem zerbrechen. ;-))*
Entschuldige bitte, aber dafür bin ich sowas von gar nicht, das glaubste nicht!!!
Ich bluffe nciht - ich wende das was mir die Gesetze geben an - nicht mehr nciht weniger. Ok, ich interpretiere vielleicht in strittigen Fällen anders als der AG - die Überprüfung obliegt dann ihm. Aber vom "biegen" halte ich mich echt fern. Ich finde ein solches Verhalten mitunter auch unsäglich von Gremien...
Das ist meine Meinung...