Erstellt am 09.02.2010 um 13:08 Uhr von Zukunft
Ja warum nicht?
Er ist eben einmal Wahlvorstandsmitglied für die Organsiation der und Durchführung der Wahl - diese Funktion führt er eben zu bestimmten Zeiten aus -ansonsten ist er normales Belegschaftsmitglied mit allen Rechten und Pflichten - somit auch Wahlberechtigt und auch wählbar.