Integrität und Vertrauensbasis eines Wahlvorstandsmitglied sehr stark angekratzt
Hallo,
weil ein Wahlvorstandsmitglied wegen Arbeitszeitbetrugs ausserordentlich gekündigt wurde, die Gründe dafür nachvollziehbar und bewiesen ist, er hat sich für den Wahlvorstand freistellen alssen um Wahlvorstandstätigkeiten zu machen, hat aber andere Tätigkeiten ausgeübt die nichts mit dem Wahlvorstand zu tun hatte, würden wir dieses Wahlvorstandsmitglied natürlich auch gerne aus dem Wahlvorstand ausschließen. Das hört sich jetzt vielleicht hart an, da aber Mitglieder des Wahlvorstandes jedoch ein einwandfreien Ruf haben sollten und wenn ein Kollege wegen Arbeitszeitbetrug gekündigt wurde ist das Vertrauensverhältnis aus unserer Sicht gavierend gestört, die eine weitere Zusammenarbeit für diese sehr sensible Tätigkeit mit diesem Kollegen für uns unmöglich macht.
Kann man auch ein Wahlvorstandsmitglied aus dem Wahlvorstand z.B. per Beschluss des Wahlvorstandes aus dem Wahlvorstand entfernen oder muss man dafür eine EV beim AG beantragen?
Community-Antworten (8)
02.10.2012 um 13:29 Uhr
"...da aber Mitglieder des Wahlvorstandes jedoch ein einwandfreien Ruf haben sollten..." "...ist das Vertrauensverhältnis aus unserer Sicht gavierend gestört..." "...eine weitere Zusammenarbeit für diese sehr sensible Tätigkeit mit diesem Kollegen für uns unmöglich macht."
Ohne auf die Frage einzugehen, aber - du nimmst uns auf den Arm oder?
02.10.2012 um 13:47 Uhr
Nein! Ich würde eben nur gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt einem Wahlvorstandsmitglied aus dem Gremium zu bekommen. Wäre nett wenn dazu jemand etwas sagen könnte, danke! Auch die Belegschaft fordert die sofortige Entfernung dieses AN aus dem Wahlvorstand!
02.10.2012 um 14:09 Uhr
Habt ihr den besonderen Kuendigungsschutz des WV beachtet???
02.10.2012 um 15:50 Uhr
Wir sind ja nicht für die Kündigung zuständig, ob die ausserordentliche Bestand haben wird können und wollen wir nicht beurteilen. Dier Kollege hat sich für 2 Wochen für Wahlvorstandstätigkeiten von seiner Arbeit freigestellt und hat eine Woche davon an seinem Haus geschraubt, am Arbeitsplatz aber ein- und ausgestempelt. Wir wollen das auch nicht bewerten aber Arbeitszeitbetrug mit Fotos einer Detektei reichen uns und der Belegschaft diesem Kollegen nicht mehr zu vertrauen. Wahlvorstandarbeit ist auch Vertrauensarbeitszeit und wer weiss wozu dieser AN dann noch fähig ist.
02.10.2012 um 17:24 Uhr
Außerordentlich gekündigt? Dann ist er doch nicht mehr im Haus - oder?
Habt Ihr Ersatzmitglieder im Wahlvorstand? Sonst wird die ganze Sache ohnehin problematisch. Bekanntlich muss der Wahlvorstand aus mindestens drei Personen bestehen.
02.10.2012 um 17:54 Uhr
Wenn die Kuendigung noch nicht rechtskraeftig ist, ist er weiter im Mandat, wie BRM auch. Also MUSS er zu WV Sitzungen gelanden werden. Sonst gibt es die erste Anfechtungsgrund. Denn eine ausserordentliche Kuendigung suspendiert nicht zwangweise vom.Mandat.---- http://www.hensche.de/Betriebsrat_fristlose_Kuendigung_Betriebsrat_fristlose_Kuendigung_trotzdem_im_Amt_Betriebsrat_LAG_Koeln_9TaBVGa2-11.html
02.10.2012 um 19:29 Uhr
Arbeitszeitbetrug mit Fotos einer Detektei reichen uns Wer ist "uns"? Der BR? Oder der WV?
und der Belegschaft Wie - die Belegschaft kennt die Fotos?
Hat der BR eigentlich eine Kündigungsanhörung bekommen und dieser zugestimmt?
02.10.2012 um 20:07 Uhr
Klingt eigenartig. Wer kennt alles die Fotos und warum?
- Habt Ihr die Kollegen informiert??? - Ich denke/hoffe wohl nicht. Sind auf den Fotos Datum und Uhrzeit vermerkt? Kann zum Zeitpunkt der Fotos schon Feierabend gewesen sein?
Irgendwie Hmmm... Es werden immer mehr Fragen.
Habt Ihr besagten Kollegen schon mal mit euren Bedenken konfrontiert? Wie steht er dazu? Möchte er vielleicht selber zurücktreten? Hat er bereits eine Stellungnahme abgegeben?
Könnte man mit den §18 (1) S.2 BetrVG was anfangen? Wenn Ihr keine Ersatzmitglieder/Nachrücker habt müsstet Ihr ggf. einen neuen WV bilden/wählen.
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