Hallo, ich bin zu 1. Mal zum Wahlvorstand zur BR-Wahl aufgestellt worden.

1. Unser Unternehmen musste entsprechend Gesetzgeber getrennt in Netz GmbH und GmbH getrennt werden. Die Netz GmbH hat 3 MA, davon 1 GF. Können die 2 MA der Netz GmbH bei uns mitwählen und gewählt werden?

2. Der GF der Netz GmbH hat gleichzeitig die Funktion als Bereichsleiter der Technik bei uns. Als GF der Netz GmbH ist er leitender Angestellter, als Bereichsleiter Technik nicht. Muss er mit auf die Wählerlisten, kann wählen und auch gewählt werden?