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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzel im ausgehängten Dienstplan

P
Phinara
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand bei einer Frage helfen.

Ist es ein 'muss' das Kürzel wie Beispielsweise für ein Berufsverbot (BV) im öffentlich ausgehängtem Dienstplan hinterlegt werden? Oder kann der Mitarbeiter auch einfordern, dass dies nicht drauf steht. Beispielsweise bei einer Schwangerschaft wo man nicht möchte, dass alle Kollegen im Haus davon erfahren.

2.04208

Community-Antworten (8)

K
Kjarrigan

20.01.2021 um 08:24 Uhr

Auch der Dienstplan unterliegt dem Datenschutz. Da er Persönliche Daten enthalten kann,

  • wie von dir geschildert z.B. AU, BV - obliegt es jedem MA ob er möchte das diese Daten veröffentlicht werden oder nicht. Ohne Einverständnis des Ma darf der AG diese nicht veröffentlichen.

Bei uns im veröffentlichen Dienstplan stehet nur anwesend oder abwesend.

B
BRHamburg

20.01.2021 um 12:24 Uhr

Und das kann schon grenzwertig sein. Streng genommen geht es nur den Arbeitgeber, dem direkten Vorgesetzten und dem Mitarbeiter selbst etwas an.

P
Phinara

20.01.2021 um 13:14 Uhr

Vielen Dank für die Info. Da kann ich dann. Schonmal etwas mit anfangen. Besagte Kollegin hatte eine Fehlgeburt im Sommer und ist jetzt wieder schwanger. Diesmal möchte sie ein BV erwirken Beim. Letzten Mal wurde sehr viel im Haus getratscht. Diesmal möchte sie nicht das irgendwas geredet wird.

C
celestro

20.01.2021 um 13:29 Uhr

Sie will ein BV erwirken? Dann wird getratscht, ob es ne Corona-Infektion oder ne Schwangerschaft ist ... Sorry, aber die Leute sind noch nicht blöd.

P
Phinara

20.01.2021 um 14:06 Uhr

Dennoch geht es darum, dass es keinen was angeht. Und ich verstehe durchaus, dass man nach einer fehlgeburt nicht wieder da durch möchte.

C
celestro

20.01.2021 um 14:25 Uhr

Mir ging es auch eher darum, das die Sache auf "anwesend / abwesend" umgestellt wird. Bei Berufsverbot könnte man mehr oder weniger auch gleich "schwanger" rein schreiben.

N
nicoline

20.01.2021 um 15:49 Uhr

stehet nur anwesend oder abwesend. Und das kann schon grenzwertig sein. Was bitte soll daran grenzwertig sein? Man kann es auch echt übertreiben mit dem Datenschutz.

D
DummerHund

20.01.2021 um 16:03 Uhr

Da ich so gut wie gar nicht von dem Datenschutz halte, sehe ich es persönlich genau so wie nicoline. Da das Datenschutzgesetz aber nun mal da ist und ein zu halten ist. Ein Dienstplan ist dazu da das MA wissen wie und oder auch wo sie auf Arbeit eingesetzt sind. Es geht keinem anderen AN an ob ich krank geschrieben bin oder eine vorübergehende Berufsunfähigkeit habe. Gegeben falls auch mal den Datenschutzbeauftragten einschalten. Das Gerede wird nach gewisser Zeit aber bestimmt trotzdem wieder auftreten wenn die MA nach einiger Zeit nicht wieder auftaucht. Nur rechtlich gesehen hat krank oder BV auf einem Dienstplan nichts zu suchen. Einmal Datenschutz und einmal Persönlichkeitsrecht. Letzteres weil ein Krank oder eine BV auch immer ein Arbeitsverhältnis tangieren kann.

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