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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personbezogene Daten bei Leistungstest - was kann der BR da tun?

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Max
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite in der Dienstleistungsbranche und sitze den ganzen Tag am PC und muss Daten eingeben. Zur Erleichterung der Arbeit sind Tastaturkürzel entwickelt wurden. Die Kürzel ca. 240 haben wir etwa vor 8 Wochen erhalten. Die MA sind jetzt überprüft wurden ob man die Kürzel gelernt hat. Das heißt im Klartext die MA haben ein Blatt bekommen wo sie Ihren Namen angeben mussten und dann mussten sie den Test über ca. 20 Kürzel bei Ihrem Teamleiter abgeben. Meine Frage das sind doch Personenbezogenen Daten muss man seinen Namen angeben. So einen Test kann man auch ohne Namen machen und kann damit Überprüfen wieviel % der MA mit den Kürzel arbeiten. Was kann man da als BR machen?

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Community-Antworten (1)

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Michael-W

24.05.2006 um 02:41 Uhr

Hallo Max,

wo sind denn das personenbezogene Daten? Es sind weder private Daten die angegeben werden müssen, noch sind es Daten die den AG nicht zu interessieren haben. Was hat der Arbeitgeber denn davon wenn er weiß wieviel Prozent der MA noch nicht mit der neuen Arbeitsweise vertraut sind, er aber nicht weiß wo er nachschulen muss? Solange das Interesse des AG lediglich darin besteht wissen zu wollen wer noch Zeit braucht, bzw. wer noch extra geschult werden sollte dann ist das doch vollkommen o.k. Sollte er jedoch damit versuchen sich "überflüssiger" MA entledigen zu wollen, dann kannst Du als BR eingreifen. Sollte es soweit kommen.... melde Dich doch wieder!

Gruss Michael-W

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