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Tracken von BR-Zeiten

D
Denderin
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb gibt es eine elektronische Zeiterfassung. Dort wird mit unterschiedlichen Kürzeln hinterlegt, in welchem Bereich die jeweiligen MA geplant und eingesetzt werden. Nun gibt es auch ein Kürzel für BR-Tätigkeit. Diese Kürzel ermöglichen dem AG zu tracken wie viel BR-Arbeit die jeweiligen BR-Mitglieder ausführen. Ist dies zulässig?

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Community-Antworten (3)

E
ExBoMa

11.09.2018 um 08:29 Uhr

Das geschieht vermutlich in vielen Unternehmen. Das was er nicht darf, ist die Zeit für BR-Arbeit zu budgetieren bzw. zu begrenzen. Er darf auch nicht diese Zeiten im Unternehmen, mit dem Ziel Euren Ruf zu untergraben, veröffentlichen. Fragt doch einfach in einem Gespräch, welchen Grund es für seine Absicht gibt und ob er die Zeiten wirklich tracken möchte. Vielleicht möchte er auch nur die Zeiten für alle anderen Tätigkeiten genauer erfassen.

Nachtrag zur Zulässigkeit: https://www.meyer-koering.de/meldungen/2110/zeiterfassungssysteme-gelten-nicht-fuer-betriebsratsmitglieder-26-05-2015 Könnte sein, dass es unzulässig ist.

K
kratzbürste

11.09.2018 um 09:44 Uhr

Gibt es denn eine BV zur Zeiterfassungsanlage, mit Vereinbarungen über die Datenauswertung und Nutzung?

M
Matze

11.09.2018 um 11:54 Uhr

Auch ich gebe meine BR-Zeit an bzw. trage sie ein. Dadurch können andere Kräfte für diese Ausfallzeiten zusätzliche Stunden abrechnen. Einen Nachteil kann ich daraus nicht erkennen.

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