BR Kündigungsschutz
Warum haben BR Mitglieder einen besonderen Kündigungschutz? Muss der Arbeitgeber ein BR Mitglied frei geben, damit er sich fortbilden kann oder kann der Arbeitgeber das verweigern?
Community-Antworten (8)
09.02.2010 um 09:55 Uhr
darf ich dir einen ernstgemeinten rat geben ? Schau dir mal das BetrVG in ruhe an...es klären sich deine Fragen...
09.02.2010 um 09:59 Uhr
@delagundula Du denkst also, wenn man noch nicht im BR ist, man aber mit dem Gedanken spielt sich aufstellen zu lassen, muss man ein gewisses Grundwissen mitbringen?
09.02.2010 um 10:10 Uhr
Ja ich glaube schon,ist auf jedenfall besser.
09.02.2010 um 10:12 Uhr
Hallo Handy,
du bombadierst dieses Forum mit Fragen über Fragen. Wenn man sich interessiert sollte man mal ersteinmal einwenig Literatur lesen. Da werden deine Fragen zum größten Teil beantwortet. Google mal ein wenig nach betriebsrat.
@ Immie man sollte sich mal mit der Materie beschäftigen, mal im Internet googlen, mal BR-Mitglieder nach deren Erfahrung fragen. Was man wirklich braucht ist meiner Meinung nach: Wissensdurst Interesse Ausdauer starke Nerven
Wissen kann man durch Seminare oder Erfahrungen sammeln.
09.02.2010 um 10:23 Uhr
@braker Was denkst du? Wafür ist dieses Forum gedacht?
Du darfst hier sein um Fragen zu beantworten. Nicht mehr und nicht weniger. Später wird sich der Fragesteller daran erinnern, das er in diesem Forum Antworten bekommen hat und ein Seminar bei der WAF buchen. Werbung...das machst du hier. Du sortierst nicht, welche Fragen gestellt werden dürfen. Das macht der Admin der WAF. Und was mir ganz neu ist... das eine bestimmte Anzahl "Fragekärtchen" von der WAF verteilt werden.
09.02.2010 um 10:30 Uhr
@Handy ...Warum haben BR Mitglieder einen besonderen Kündigungschutz?... Damit sie ihre BR Arbeit frei ausführen können und nicht vom Chef beseitigt werden können. ...Muss der Arbeitgeber ein BR Mitglied frei geben, damit er sich fortbilden kann oder kann der Arbeitgeber das verweigern?... Es muss einen Beschluss im BR geben. Der AG hat dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen, entweder ein Beschlussverfahren einzuleiten oder die Einigungsstelle anzurufen. Je nach Grund.
Das sind dann aber Fragen die sich erst stellen, wenn du im BR bist.
09.02.2010 um 10:34 Uhr
@ Immie Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber dein Ton ist ja auch nicht gerade Forumswürdig. Aber natürlich ist hier das Forum für Fragen da, aber man sollte erst einmal selber nach antworten suchen und nicht jede kleine Selbstverständlichkeit an sich heran tragen. Ich will nicht sortieren. Ich will auch helfen. Es ist auch gut, dass hier im Forum nicht so Titel verteilt werden jenachdem wieviel Antworten man gegeben hat.
Aber bevor man fragt, sollte man sich mit der Materie beschäftigt haben und dann Fragen. Ich habe den eindruck, dass hier jemand sich nur die Arbeit abnehmen lassen möchte. Das finde ich nicht in Ordnung. Gerade als Betriebsrat muss man sich einlesen und sollte dann Fragen stellen.
Außerdem wird in anderen Freds auch entsprechend auf die Fragen geantwortet. Und nur du haust auf mich drauf?
Sorry, da solltest du mal deinen Standpunkt ändern. Außerdem ist das hier kein Forum von WAF-Mitarbeitern/-Referenten sondern von Leuten, die auch die Seminare von WAF besuchen und den Kollegen helfen wollen.
09.02.2010 um 10:40 Uhr
@braker
...Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber dein Ton ist ja auch nicht gerade Forumswürdig...
Erstaunlich...du kannst aus dem geschriebenen Wort "Töne" hören. Du solltest an deinem Interpretationstalent noch ein wenig arbeiten... aber bedenke... bitte erst googlen!
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