Umstellung von 4 auf 3 Schichtsystem und dadurch betriebsbedingte Kündigungen - haben WA-Vorsitzender und Stellvertreter den selben Kündigungsschutz wie der BR?
Hallo, ich habe heut erfahren,dass unser Betrieb ab Januar von 4 auf 3 Schichten abbaut. Meine Frage ist nun, ob ich, als WA-Vorsitzender und mein Stellvertreter genau den selben Kündigungsschutz haben wie der BR. Wir sind in keiner Gewerkschaft aber ich war trotzdem da und habe den Fachanwalt dort gefragt. Er meinte wir haben Kündigungsschutz. Der BR-Vorsitzende besuchte ein Anfangsseminar und der Arbeitsrichter dort sagte ihr auf diese Frage, dass wir keinen Kündigungsschutz genießen. Wer kann helfen? Wo steht was? Habe im BetrVG nichts eindeutiges gefunden...
Community-Antworten (2)
28.11.2006 um 09:44 Uhr
Hallo Matti782! Ihr habt einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Aber, ihr habt keinen Kündigungsschutz wie ein BR Mitglied. Dies steht nur BR Mitgliedern zu.
28.11.2006 um 12:33 Uhr
Hallo Matti782,
siehe dazu § 15 Abs. 3 KSchG
MfG Angi1
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