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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umstellung von 4 auf 3 Schichtsystem und dadurch betriebsbedingte Kündigungen - haben WA-Vorsitzender und Stellvertreter den selben Kündigungsschutz wie der BR?

M
Matti782
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe heut erfahren,dass unser Betrieb ab Januar von 4 auf 3 Schichten abbaut. Meine Frage ist nun, ob ich, als WA-Vorsitzender und mein Stellvertreter genau den selben Kündigungsschutz haben wie der BR. Wir sind in keiner Gewerkschaft aber ich war trotzdem da und habe den Fachanwalt dort gefragt. Er meinte wir haben Kündigungsschutz. Der BR-Vorsitzende besuchte ein Anfangsseminar und der Arbeitsrichter dort sagte ihr auf diese Frage, dass wir keinen Kündigungsschutz genießen. Wer kann helfen? Wo steht was? Habe im BetrVG nichts eindeutiges gefunden...

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Community-Antworten (2)

N
nidis

28.11.2006 um 09:44 Uhr

Hallo Matti782! Ihr habt einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Aber, ihr habt keinen Kündigungsschutz wie ein BR Mitglied. Dies steht nur BR Mitgliedern zu.

A
Angi1

28.11.2006 um 12:33 Uhr

Hallo Matti782,

siehe dazu § 15 Abs. 3 KSchG

MfG Angi1

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