Erstellt am 08.02.2010 um 22:46 Uhr von Laffo
erfüllt der Azubi die Kriterien des § 5 BetrVG? wenn ja, folgen §§ 7 & 8 BetrVG.
Erstellt am 08.02.2010 um 23:58 Uhr von lindewiemann
ja "sie" erfüllt § 5 und § 7 BetrVG.
Bei § 8 Wählbarkeit bin ich mir leider nicht so sicher...
Also wenn die Ausbildung zu den 6 Monaten dazugehört dann ja..
Ansonsten nein !!
Bitte um Info..
Danke im vorraus !
Erstellt am 09.02.2010 um 00:12 Uhr von kriegsrat
sie gehörte dem betrieb an im sinne von § 8 BetrVG
Erstellt am 09.02.2010 um 00:15 Uhr von lindewiemann
das ist genau der springende punkt den ich nicht verstehe.
Sie gehörte zwar dem betrieb an, war jedoch kein arbeitnehmer , sondern hatte ja nur gelernt !
danke trotzdem
Erstellt am 09.02.2010 um 11:10 Uhr von Petrus
Genau darum steht im §5 BetrVG explizit, dass _im Rahmen des BetrVG_ der Begriff Arbeitnehmer Azubis einschließt.
Bei anderen Gesetzen ist das anders.