Ausgelernte & Betriebsrat - bereits zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?
Hallo, Mitte Januar hat einer unserer Auszubildenden seine Ausbildung mit Gesellenbrief abgeschlossen ! Meine Frage ist nun : Ob sie sich nun bereits zur Betriebsratswahl aufstellen kann ??
LG
Community-Antworten (5)
08.02.2010 um 23:46 Uhr
erfüllt der Azubi die Kriterien des § 5 BetrVG? wenn ja, folgen §§ 7 & 8 BetrVG.
09.02.2010 um 00:58 Uhr
ja "sie" erfüllt § 5 und § 7 BetrVG. Bei § 8 Wählbarkeit bin ich mir leider nicht so sicher... Also wenn die Ausbildung zu den 6 Monaten dazugehört dann ja.. Ansonsten nein !!
Bitte um Info.. Danke im vorraus !
09.02.2010 um 01:12 Uhr
sie gehörte dem betrieb an im sinne von § 8 BetrVG
09.02.2010 um 01:15 Uhr
das ist genau der springende punkt den ich nicht verstehe. Sie gehörte zwar dem betrieb an, war jedoch kein arbeitnehmer , sondern hatte ja nur gelernt !
danke trotzdem
09.02.2010 um 12:10 Uhr
Genau darum steht im §5 BetrVG explizit, dass im Rahmen des BetrVG der Begriff Arbeitnehmer Azubis einschließt. Bei anderen Gesetzen ist das anders.
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