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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgelernte & Betriebsrat - bereits zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?

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lindewiemann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Mitte Januar hat einer unserer Auszubildenden seine Ausbildung mit Gesellenbrief abgeschlossen ! Meine Frage ist nun : Ob sie sich nun bereits zur Betriebsratswahl aufstellen kann ??

LG

3.41805

Community-Antworten (5)

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Laffo

08.02.2010 um 23:46 Uhr

erfüllt der Azubi die Kriterien des § 5 BetrVG? wenn ja, folgen §§ 7 & 8 BetrVG.

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lindewiemann

09.02.2010 um 00:58 Uhr

ja "sie" erfüllt § 5 und § 7 BetrVG. Bei § 8 Wählbarkeit bin ich mir leider nicht so sicher... Also wenn die Ausbildung zu den 6 Monaten dazugehört dann ja.. Ansonsten nein !!

Bitte um Info.. Danke im vorraus !

K
Kriegsrat

09.02.2010 um 01:12 Uhr

sie gehörte dem betrieb an im sinne von § 8 BetrVG

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lindewiemann

09.02.2010 um 01:15 Uhr

das ist genau der springende punkt den ich nicht verstehe. Sie gehörte zwar dem betrieb an, war jedoch kein arbeitnehmer , sondern hatte ja nur gelernt !

danke trotzdem

P
Petrus

09.02.2010 um 12:10 Uhr

Genau darum steht im §5 BetrVG explizit, dass im Rahmen des BetrVG der Begriff Arbeitnehmer Azubis einschließt. Bei anderen Gesetzen ist das anders.

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