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Rechtsbruch - die Arbeit von Kollegen soll im Februar ausgelagert werden und BR,WA sind nicht informiert worden?

J
JAViii
Jan 2018 bearbeitet

Verstoß gegen das BetrVG?

Hallo zusammen, die Arbeit von drei zwei Kollegen soll im Februar ausgelagert, sprich in ein Tocherunternehmen im europäischen Ausland verlagert werden. Wir gehören einem Konzern an. Der Betriebsrat wurde nicht angehört. Kündigungen aufgrund der Verlagerung sind noch nicht angekündigt. BR und WiA sind nicht informiert worden. Verstößt der AG hier gegen §90 BetrVG §106 BetrVG bzw. §111 Abs. 2 BetrVG? Welche Konsequenzen kann man ziehen?

Danke für Eure Hilfe!

2.86903

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

08.02.2010 um 22:34 Uhr

Hallo, ich hör hier nur gerüchte. Kündigungen noch nicht angekündigt. Der BR wurde noch nicht angehört. BR u. WiA noch nicht Informiert. Also noch gar nichts offiziell. Der AG verstösst noch gegen gar nichts.

J
JAViii

08.02.2010 um 22:38 Uhr

die ankündigung ist des ag dazu an die mitarbeiter ist da. dass der br angehört wird bleibt fraglich und es ist wahrscheinlich, dass man das am br vorbei anhandeln möchte.

E
Erwin

08.02.2010 um 23:49 Uhr

a. wieviele AN sind im Betrieb? b. wieviele sind betroffen 2, 3 oder 32?? c. könnten diese AN auf anderen Stellen im Betrieb beschäftigt werden?

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