Erstellt am 08.06.2007 um 23:16 Uhr von Konrad
Hallo Hupfenduddel
Ihr seid neu im Amt, AG ignoriert Euch, das solltet ihr euch allerdings nicht mehr lange bieten lassen ihr werdet nicht ernst genommen. Ich kenne diese Situation auch.
Wir hatten damals die Gewerkschaft mit im Boot, die haben uns unterstützt und beraten. Im Grunde setzt sich eurer AG über die gesetzlichen Bestimmungen des BetrVG hinweg. Nach dem Motto: "wo kein Kläger, da auch kein Richter"
Ihr solltet das an einem groben Vergehen: Behinderung der BR Arbeit, Verweigerung der BR Schulungsteilnahme festmachen und ein Beschlußverfahren nach § 23 BetrVG einleiten, ihr benötigt vermutlich externe Unterstützung.
Grüße Konrad
Erstellt am 09.06.2007 um 00:07 Uhr von sphinx
@ Hupfendudel,
ich bin nicht sicher, ob du wirklich belegen kannst, was bei euch geschied.
Ich empfehle dir zur Sicherheit eine rechtliche Beratung einzuholen, z.B.
wie Konrad schon empfahl, über die Gewerkschaft.
LG
Erstellt am 09.06.2007 um 10:37 Uhr von Kölner
@Hupfennudel
Man kann ja ganz langsam (z.B. mit einem Seminaranbieter, der sich bereits im Vorfeld einer Schulung engagiert) anfangen und die Rechte Stück für Stück beginnen durchzusetzen.
Ich empfehle noch NICHT den Gang zur Gewerkschaft. Schon gar nicht sollte Ihr ein GENERELLES vorgehen gegen alle Unbillen des AG in Erwägung ziehen. Das wird dann nämlich zu allgemein!
Erstellt am 09.06.2007 um 10:42 Uhr von Hupfendudel
Danke erstmal für die bisherigen Antworten.
Was die MBR angeht, so haben wir mittlerweile in mehreren konkreten Angelegenheiten schriftlich darauf verwiesen, daß wir ein weiteres Verletzen der gesetzlichen Pflichten nicht dulden und ohne weitere Ankündigung das ArbG mit einem (ggf. mit je einem) Feststellungsverfahren bemühen werden.
Mir ging es /huch wie egozentrisch/ jedoch konkret um das an mich persönlich gerichtete Schreiben: leise grinsend archivieren - oder antworten?
Liebe Grüße
Hupfendudel
Erstellt am 09.06.2007 um 10:51 Uhr von Kölner
@Hupfendudel
Kopieren und den anderen BRM's zugänglich machen!
Erstellt am 09.06.2007 um 11:27 Uhr von JoK
Hallo Hupfendudel,
Du schriebst:
> Mir ging es /huch wie egozentrisch/ jedoch konkret um das an mich persönlich
> gerichtete Schreiben: leise grinsend archivieren - oder antworten?
Du koenntest ja einfach so antworten:
| Sehr geehrte Damen und Herren,
|
| mit Interesse habe ich Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx zur Kenntnis genommen.
|
| Leider ist es mir aus rechtlichen Gruenden verwehrt, Ihren Anregungen zu folgen.
| Die Rechtsgrundlagen hierzu sind dem Betriebsverfassungsgesetz zu entnehmen.
|
| Ich gehe gleichwohl davon aus, dass wir auch in Zukunft vertrauensvoll zusammen
| arbeiten werden und verbleibe
| mit freundlichen Gruessen
|
| Hupfendudel
| (Betriebsratsvorsitzender)
Ignorieren sollte aber auch funktionieren ;-)
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 09.06.2007 um 23:24 Uhr von Wendel H
Kölner,
Du argumentierst gegen den Gang zur Gewerkschaft?
Erstellt am 20.06.2007 um 16:14 Uhr von OSSI
Hallo
Du solltest auf keinen Fall das Schreiben deines AG ignorieren sondern wie schon vorgeschlagen zu deiner GW gehen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen den dein AG bei dieser Gelegenheit auch bezahlen muß denn er verstößt ja schon in lachhafter Weise gegen das BetrVG. Solchen AG kann man entgegentreten wenn man ihnen konsequent die Stirn bietet-