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Persönliche Maßregelung des BRV

H
Hupfendudel
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, mal ein Brüller aus dem fernen Osten:

Ich bin BRV eines im April erstmalig gewählten 5er BR. Unser ArG ignoriert uns permanent: Bestellungen (Fachliteratur) werden abgelehnt, der Schulungsanspruch wird uns abgesprochen, in punkto Zustimmung zu Neueinstellungen sieht der ArG "keinen Handlungsbedarf" usw. All das geht so natürlich nicht, weswegen ich mich jetzt durch diverse Schreiben aufs äußerste beliebt mache…

Leider gibt es keine Gespräche zwischen ArG und BR, so daß bereits durch den Schriftwechsel sehr viel Zeit in Anspruch genommen wird. Meine eigentliche Arbeit bleibt liegen, wird aber eingefordert. Ich habe bereits mitgeteilt, daß der ArG bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die BR-Tätigkeit Rücksicht zu nehmen hat.

Stattdessen erhielt ich heute persönlich (also privat adressiert) ein Schreiben, in dem man mich zum Aufarbeiten des Rückstandes bis xyz ermahnt und mir empfiehlt, den dienstlichen Verpflichtungen Vorrang gegenüber der BR-Tätigkeit einzuräumen bzw. letztere in der Freizeit auszuüben.

Klaro: alles Quatsch. Ich freue mich natürlich diebisch, daß mir der ArG depperterweise jetzt schriftlich seine Einstellung zur betrieblichen Mitbestimmung übergeben hat und mich quasi zum Rechtsbruch auffordert. Würdet Ihr irgendwie reagieren? Oder das ganze Geschreibsel nicht noch durch Reaktion adeln?

Liebe Grüße und schönes Wochenende Hupfendudel

6.38208

Community-Antworten (8)

K
Konrad

09.06.2007 um 01:16 Uhr

Hallo Hupfenduddel Ihr seid neu im Amt, AG ignoriert Euch, das solltet ihr euch allerdings nicht mehr lange bieten lassen ihr werdet nicht ernst genommen. Ich kenne diese Situation auch. Wir hatten damals die Gewerkschaft mit im Boot, die haben uns unterstützt und beraten. Im Grunde setzt sich eurer AG über die gesetzlichen Bestimmungen des BetrVG hinweg. Nach dem Motto: "wo kein Kläger, da auch kein Richter" Ihr solltet das an einem groben Vergehen: Behinderung der BR Arbeit, Verweigerung der BR Schulungsteilnahme festmachen und ein Beschlußverfahren nach § 23 BetrVG einleiten, ihr benötigt vermutlich externe Unterstützung.
Grüße Konrad

S
sphinx

09.06.2007 um 02:07 Uhr

@ Hupfendudel,

ich bin nicht sicher, ob du wirklich belegen kannst, was bei euch geschied.

Ich empfehle dir zur Sicherheit eine rechtliche Beratung einzuholen, z.B. wie Konrad schon empfahl, über die Gewerkschaft.

LG

K
Kölner

09.06.2007 um 12:37 Uhr

@Hupfennudel Man kann ja ganz langsam (z.B. mit einem Seminaranbieter, der sich bereits im Vorfeld einer Schulung engagiert) anfangen und die Rechte Stück für Stück beginnen durchzusetzen. Ich empfehle noch NICHT den Gang zur Gewerkschaft. Schon gar nicht sollte Ihr ein GENERELLES vorgehen gegen alle Unbillen des AG in Erwägung ziehen. Das wird dann nämlich zu allgemein!

H
Hupfendudel

09.06.2007 um 12:42 Uhr

Danke erstmal für die bisherigen Antworten.

Was die MBR angeht, so haben wir mittlerweile in mehreren konkreten Angelegenheiten schriftlich darauf verwiesen, daß wir ein weiteres Verletzen der gesetzlichen Pflichten nicht dulden und ohne weitere Ankündigung das ArbG mit einem (ggf. mit je einem) Feststellungsverfahren bemühen werden.

Mir ging es /huch wie egozentrisch/ jedoch konkret um das an mich persönlich gerichtete Schreiben: leise grinsend archivieren - oder antworten?

Liebe Grüße Hupfendudel

K
Kölner

09.06.2007 um 12:51 Uhr

@Hupfendudel Kopieren und den anderen BRM's zugänglich machen!

J
JoK

09.06.2007 um 13:27 Uhr

Hallo Hupfendudel, Du schriebst:

Mir ging es /huch wie egozentrisch/ jedoch konkret um das an mich persönlich gerichtete Schreiben: leise grinsend archivieren - oder antworten?

Du koenntest ja einfach so antworten:

| Sehr geehrte Damen und Herren, | | mit Interesse habe ich Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx zur Kenntnis genommen. | | Leider ist es mir aus rechtlichen Gruenden verwehrt, Ihren Anregungen zu folgen. | Die Rechtsgrundlagen hierzu sind dem Betriebsverfassungsgesetz zu entnehmen. | | Ich gehe gleichwohl davon aus, dass wir auch in Zukunft vertrauensvoll zusammen | arbeiten werden und verbleibe | mit freundlichen Gruessen | | Hupfendudel | (Betriebsratsvorsitzender)

Ignorieren sollte aber auch funktionieren ;-)

Mit kollegialen Gruessen Joachim

WH
Wendel H

10.06.2007 um 01:24 Uhr

Kölner, Du argumentierst gegen den Gang zur Gewerkschaft?

O
OSSI

20.06.2007 um 18:14 Uhr

Hallo

Du solltest auf keinen Fall das Schreiben deines AG ignorieren sondern wie schon vorgeschlagen zu deiner GW gehen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen den dein AG bei dieser Gelegenheit auch bezahlen muß denn er verstößt ja schon in lachhafter Weise gegen das BetrVG. Solchen AG kann man entgegentreten wenn man ihnen konsequent die Stirn bietet-

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