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Betriebsratswahl 2010 - was passiert wenn sich ein Wahlvorstandsmitglied aus dem Vorstand zurück ziehen will?

Y
Ylenia
Feb 2019 bearbeitet

Kann mir jemand sagen, was passiert wenn sich ein Wahlvorstandsmitglied aus dem Vorstand zurück ziehen will? Rückt dann ein Ersatzmitlied nach und muss ein neues Ersatzmitglied ernannt werden?

Müssen auf jeder Vorschlagsliste, (neuer BR hat 9 Mitglieder) neuen Personen und 9 Vertreter aufgestellt sein oder kann es auch mehrer Listen geben, die nur 3 oder 4,5 Vorschläge und 3 oder 4, 5 Vertreter enthalten eingereicht werden?

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Community-Antworten (4)

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Mainpower

08.02.2010 um 16:46 Uhr

Es rückt das Ersatzmitglied nach. Dafür sind sie ja da. Ein neues Ersatzmitglied muss nicht ernannt werden. Es müssen nicht auf jeder Liste neun Kandidaten sein, es gehen auch mehr oder weniger. Es kann auch mehrere Listen geben mit 3,4, oder 5 Kandidaten. Anzahl spielt keine Rolle.

P
peters

08.02.2010 um 18:01 Uhr

mainpower hat ja wohl im Prinzip Recht. Aber ich stell mir grad Folgendes vor: Eine Liste 1 mit nur 3 Kandidaten bekommt bei der Wahl 8 von 9 Mandaten. Die andere Liste (2), die eigentlich nur 1 Mandat hätte, erhält mangels Kandidaten von Liste 1 die restlichen Mandate, hat dann also insgesamt 6.

Und wenn Mitglieder von Liste 1 verhindert sind, dürfen Ersatzmitglieder von Liste 2 nachrücken.

Demokratie wäre wohl anders....

M
Mainpower

08.02.2010 um 18:43 Uhr

@peters, stimmt schon, währe ganz schön dumm.

P
peters

08.02.2010 um 18:50 Uhr

Außerdem (Zitat): "...kann es auch mehrer Listen geben, die nur 3 oder 4,5 Vorschläge und 3 oder 4, 5 Vertreter enthalten ?"

Wie kann eine Liste denn "Vorschläge" und "Vertreter" unterscheiden ?

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