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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit

C
Culle1988
Jan 2021 bearbeitet

Guten Tag,

Angenommen Arbeitger A arbeitet im November und Dezember Vollzeit in Betrieb B.

Der Arbeitgeber meldet allerdings 50% Kurzarbeit an und stockt den Rest des Lohnes aus eigener Tasche auf, sodass Arbeitnehmer A auf seinen "normalen" Lohn kommt. Sprich Arbeitnehmer A war die komplette Zeit in den beiden Monaten im Betrieb, allerdings 50% auf Kurzarbeit angemeldet.

Entstehen hier Nachteile für den Arbeitnehmer und wenn ja welche?

Vielen Dankeschön mal für mögliche Rückmeldungen!

MfG

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Community-Antworten (4)

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Culle1988

18.01.2021 um 16:57 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann kommt auf den Arbeitgeber eine Steuernachzahlung zu, obwohl er regulär 100% im Betrieb war in der angegebenen Zeit(allerdings wie gesagt 50% auf kurzarbeit angemeldet und somit weniger Lohnsteuer gezahlt wird)? Verstehe ich das richtig?

Mit freundlichen Grüßen

C
celestro

18.01.2021 um 17:34 Uhr

Wenn der AG die Steuer nicht direkt abgeführt hat, ja.

E
EDDFBR

18.01.2021 um 19:19 Uhr

Ich würde mal sagen, hier kommt auf den AG eine Klage wegen des Erschleichens von Lohnersatzleistungen zu. Denn der AG lässt sich 50% der Arbeitszeit des AN von der Agentur bezahlen, obwohl keine Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen (denn der AN arbeitet ja zu 100% der Zeit).

Das wird für den AG sehr sehr ungemütlich ... :)

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